Jens Spahn will Paragraf 188 abschaffen, der Politiker vor Beleidigungen schützt. Was hat es damit auf sich?
Paragraf 188 soll Politiker vor Beleidigungen schützen. "Die Idee war, Kommunalpolitiker besser zu schützen", sagte CDU-Politiker und Unionsfraktionschef Jens Spahn der "Süddeutschen Zeitung".
Nun soll der Beleidigungs-Paragraf wieder abgeschafft werden - wegen dem falschen Eindruck, den er offenbar vermittelt. Laut Spahn sei der Eindruck entstanden, "die Mächtigen" hätten ein Sonderrecht geschaffen. Den Tatbestand der Beleidigung gäbe es ohnehin bereits. Dieser gilt für alle.
Paragraf 188 StGB regelt "gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung."
Die Vorschrift gibt es seit 1975. 2021 trat die Reform im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität in Kraft. Diese ermöglichte eine Verfolgung von Beleidigungen ohne eigenen Strafantrag der betroffenen Person.
Paragraf 188 sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.