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Bis zu ein Jahr Haft und 20.000 Euro Strafe: Seeigel-Schmuggel in Griechenland boomt

Illegale Fänge beschlagnahmt und auf See aufgearbeitet
Illegale Fänge beschlagnahmt und auf See aufgearbeitet Copyright  ΛΙΜΕΝΙΚΟ ΣΩΜΑ www.hcg.gr
Copyright ΛΙΜΕΝΙΚΟ ΣΩΜΑ www.hcg.gr
Von Ioannis Karagiorgas
Zuerst veröffentlicht am
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Die Hafenbehörden entdecken immer wieder illegal gefangene Mengen von Seeigeln, die vom Aussterben bedroht sind, aber als Genussmittel gelten.

Die griechische Küstenwache hat in der Region Chalkida einen Hobbyfischer angetroffen, der 2.500 Seeigel aus dem Meer geholt hatte und damit gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hat – sowohl hinsichtlich der Fangzeit als auch der erlaubten Menge. Die Beamten verhängten eine Strafe gegen den 44-Jährigen und setzten die Seeigel wieder ins Meer zurück.

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Der Fall ist jedoch kein Einzelfall: Der illegale Fang und Schmuggel von Seeigeln – einer zunehmend gefährdeten Art – hat in Griechenland deutlich zugenommen, sowohl bei Berufs- als auch bei Hobbyfischern.

Allein in den vergangenen drei Jahren haben die Behörden große Mengen Seeigel beschlagnahmt. Ende Februar wurde beispielsweise ein 38-jähriger Mann festgenommen, der 59 Kilogramm Seeigel gefangen hatte, um sie an Restaurants zu verkaufen. Besonders betroffen sind Regionen in Nordgriechenland sowie Inselgebiete, wo die hohe Nachfrage in der Gastronomie den illegalen Fang zusätzlich antreibt.

Dafür gibt es vor allem zwei Gründe: Zum einen werden Seeigel durch den Klimawandel seltener, unter anderem weil Krankheiten zunehmen. Zum anderen gelten sie als Delikatesse in Tavernen und Restaurants, die teils auch auf illegale Beschaffung zurückgreifen, um sie anbieten zu können.

Ein Blick ins Internet zeigt, dass Seeigel-Eier – also das essbare Innere – Preise von mehr als 300 bis 400 Euro pro Kilogramm erreichen können. Die begrenzte Verfügbarkeit treibt die Preise zusätzlich in die Höhe.

Seeigel-Eier
Seeigel-Eier AP Photo

Sowohl Berufs- als auch Hobbyfischer sind sich dieser Entwicklung bewusst und versuchen zunehmend, Seeigel zu fangen und illegal zu verkaufen. Da der Fang vergleichsweise einfach ist und keine teure Ausrüstung erfordert – ein Messer oder eine Gabel reichen aus –, beteiligen sich immer mehr Menschen an dem, was die Behörden als "Seeigelschmuggel" bezeichnen.

Die unkontrollierte Entnahme hat jedoch ökologische Folgen: Seeigel spielen eine wichtige Rolle im marinen Gleichgewicht, da sie das Wachstum von Algen regulieren. Fehlen sie, kann es zu übermäßigem Algenwachstum kommen; bei Überpopulation drohen hingegen sogenannte "Seeigel-Wüsten".

Welche Vorschriften gelten für die Seeigelfischerei?

Für Freizeitfischer gelten klare Begrenzungen: Erlaubt sind maximal 20 Seeigel pro Person und Tag, beziehungsweise 30, wenn der Fang von einem Sportboot aus erfolgt. Der Verkauf ist ausdrücklich verboten.

Berufsfischer dürfen bis zu 600 Seeigel pro Tag fangen – jedoch unter strengen Auflagen:

Der Fang ist nur in den Monaten Januar, Februar, März, Juli, August und Dezember erlaubt und ausschließlich zwischen einer Stunde nach Sonnenaufgang und einer Stunde vor Sonnenuntergang. Zudem ist er nur außerhalb von Häfen, Buchten mit festen Liegeplätzen, Wracks, Minenfeldern, Schifffahrtsrouten, archäologischen Schutzgebieten sowie anderen gesperrten Zonen zulässig. Auch Mindestabstände sind einzuhalten – etwa mehr als 150 Meter zu Aquakulturanlagen und mindestens 500 Meter zu Fischzuchtbetrieben.

Darüber hinaus dürfen nur Seeigel mit einem Durchmesser von mindestens fünf Zentimetern gefangen werden.

In den Monaten April, Mai, Juni, September, Oktober und November ist der Fang von Seeigeln grundsätzlich verboten – unabhängig davon, ob es sich um Freizeit- oder Berufsfischer handelt.

Archivfoto
Datei-Foto AP Photo

Geldbußen und Gefängnisstrafen

Die Behörden haben die Kontrollen verschärft, und die Strafen für den illegalen Fang oder Verkauf von Seeigeln durch Amateure sind besonders streng:

  • Bußgelder: Sie liegen in der Regel zwischen 400 € und 3.000 € für einfache Verstöße gegen die Grenzwerte.
  • Schwere Verstöße: Bei großen Mengen oder bei Wiederholungstaten können die Bußgelder bis zu 20.000 € betragen.
  • Strafrechtliche Sanktionen: In schweren Fällen von Schmuggel ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.
  • Beschlagnahmungen: Der Fang, das Fanggerät und in einigen Fällen auch das Schiff oder das Transportfahrzeug werden sofort beschlagnahmt.
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