In Europa gehen Staaten unterschiedlich mit Vollverschleierung um: vom landesweiten Verbot bis zu Einschränkungen in öffentlichen Bereichen. Euronews zeigt, wie die Regeln von Land zu Land variieren.
Am Donnerstag hat sich Portugal einer wachsenden Zahl europäischer Länder angeschlossen, die Burkas und andere Vollverschleierungen im öffentlichen Raum verbieten oder einschränken.
Die Regeln unterscheiden sich jedoch stark von Land zu Land. Euronews zeigt, wie europäische Staaten den Schleier und andere Gesichtsverhüllungen regeln.
Frankreich als Vorreiter beim Verhüllungsverbot
Frankreich war 2011 das erste europäische Land, das Vollverschleierungen in der Öffentlichkeit verboten hat. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder verpflichtendem Unterricht in Bürgerkunde rechnen.
Die Regierung argumentierte, Verhüllungen erschwerten die eindeutige Identifizierung von Personen, erhöhten damit potenzielle Sicherheitsrisiken und behinderten das soziale Miteinander in einer Gesellschaft, in der Mimik und Gesichtserkennung eine zentrale Rolle in der Kommunikation spielen.
In der COVID-19-Pandemie tauchte die Frage auf, ob Schutzmasken mit dem Verbot vereinbar sind. Die Behörden stellten später klar, dass Masken unter die bestehenden Ausnahmen für Gesundheit und Sicherheit fallen.
Belgien: Geldstrafen und Haft bei Verstößen
In Belgien gilt ein Verbot seit 2011. Verstöße können Geldstrafen nach sich ziehen oder bis zu sieben Tage Haft.
Belgien gehörte zusammen mit Frankreich zu den ersten europäischen Ländern mit solchen Einschränkungen. Als Begründung nannten die Behörden öffentliche Sicherheit und soziale Integration.
Das Gesetz soll die Kommunikation erleichtern und verhindern, dass Menschen ihre Identität im öffentlichen Raum verbergen. Die belgischen Behörden sehen diese Maßnahmen als notwendig an, um die volle Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben zu sichern.
Bulgarien: Vollverschleierung auf private Räume beschränkt
In Bulgarien sind Burkas und andere Vollverschleierungen seit September 2016 in öffentlichen Räumen verboten. Sie sind nur noch in privaten Wohnungen und in Gotteshäusern erlaubt. Musliminnen und Muslime stellen rund zwölf Prozent der Bevölkerung.
Österreich: Verbot von Gesichtsschleiern bis in die Schulen
In Österreich gilt seit 2017 ein Verbot für Vollverschleierungen wie Burka und Niqab. Grundlage ist das sogenannte "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz". Die Regierung begründete die Regel mit Sicherheitsinteressen und mit Integration. Verhüllungen erschwerten demnach Kommunikation und sozialen Zusammenhalt.
Zusätzlich verabschiedete das Parlament 2025 ein Gesetz, das islamische Kopftücher für Mädchen unter 14 Jahren in Schulen verbietet. Das Gesetz bezieht sich ausdrücklich auf "das Kopftuch, das den Kopf entsprechend islamischer Tradition bedeckt".
Dänemark: Umfassendes Verbot von Gesichtsverhüllung
Dänemark hat 2018 ein umfassendes Verbot von Gesichtsverhüllungen in allen öffentlichen Räumen eingeführt. Das Gesetz untersagt jede Kleidung, die das Gesicht verdeckt, darunter Burkas und Niqabs. Die Regierung verweist vor allem auf die Notwendigkeit klarer Identifizierbarkeit und Transparenz im öffentlichen Leben.
Niederlande: Teilverbote in zentralen Einrichtungen
In den Niederlanden gilt seit 2019 ein Gesetz, das Gesichtsverhüllungen in bestimmten öffentlichen Bereichen einschränkt. Dazu zählen Schulen, Krankenhäuser und der öffentliche Nahverkehr, wo klare Kommunikation und Identifizierung als besonders wichtig gelten.
Es handelt sich nicht um ein vollständiges Verbot, doch das Gesetz steht für eine wachsende Bereitschaft, religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen zu regulieren.
Deutschland: Zersplitterter Kurs beim Verhüllungsverbot
Deutschland verfolgt einen uneinheitlichen Kurs. Einige Bundesländer haben Teilverbote in Schulen und öffentlichen Räumen eingeführt und verweisen auf Sicherheit und Verständigung. Bestimmte Berufe und Alltagssituationen unterliegen ebenfalls Einschränkungen.
Manche Regionen sehen solche Verbote als notwendig an, um Integration und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Andere warnen, sie könnten einzelne Gemeinschaften ausgrenzen und die soziale Teilhabe schwächen.
Luxemburg: Vollverschleierung in öffentlichen Einrichtungen untersagt
In Luxemburg gilt seit dem Frühjahr 2018 ein Gesetz, das das Tragen von Vollverschleierungen einschränkt.
Gesichtsverhüllungen sind im öffentlichen Nahverkehr verboten, in Schulen und auf Schulgeländen, in Einrichtungen für Kinder unter 16 Jahren, in Krankenhäusern, in Gemeinschaftsbereichen von Pflegeheimen für ältere Menschen, einschließlich Fluren und Aufzügen, sowie in Gerichtsgebäuden und öffentlich zugänglichen Verwaltungsstellen.
Spanien: Keine nationale Regel, Spielraum vor Ort
Spanien hat keine landesweite Regelung. Schulen und andere Einrichtungen entscheiden selbst über ihre Vorgaben.
2013 unterstützte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung einer Oberschule in Madrid, eine Schülerin mit Hijab auszuschließen. Das Urteil setzte einen Präzedenzfall, schuf aber keinen allgemeinen Standard.
Islamische Verbände verweisen darauf, dass die spanische Verfassung und ein Kooperationsabkommen von 1992 das Recht auf religiöse Kleidung schützen. Das Bildungsministerium sieht keinen Bedarf für landesweite Leitlinien und betont, die wenigen Fälle ließen sich vor Ort lösen.
Portugal: Rechtliche Neutralität, selektive Umsetzung
Portugal verbietet religiöse Symbole nicht ausdrücklich. Öffentliche wie private Einrichtungen dürfen jedoch neutrale Kleiderordnungen vorschreiben, solange diese für alle gleichermaßen gelten.
Damit sollen Beschäftigte vor religiösem Druck geschützt und Arbeitsplätze weltanschaulich neutral gehalten werden.
Italien: Ein Gesetz aus einer anderen Zeit
Italien kennt kein spezielles Verbot religiöser Kleidung. Ein Anti-Terror-Gesetz von 1975 untersagt jedoch generell Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum.
Das Gesetz zielte ursprünglich nicht auf religiöse Kleidung. Behörden berufen sich aber gelegentlich darauf, um Niqab und Burka in bestimmten Bereichen oder sicherheitssensiblen Situationen zu untersagen.
Schweden: Vorrang für Freiheit, Widerstand vor Ort
Schweden hat kein nationales Verbot religiöser Kleidung. Der Schleier ist im öffentlichen Leben erlaubt. Die staatliche Linie stärkt individuelle Freiheitsrechte.
Einige Kommunen versuchten dennoch, schulische Sonderregeln gegen Gesichtsschleier mit Integrations- und Gleichstellungszielen zu begründen. Diese Vorstöße lösten Debatten aus, änderten die nationale Politik bisher jedoch nicht.
Griechenland: Rechtsschutz mit Grenzen in der Praxis
In Griechenland schützen Gesetze ausdrücklich vor Diskriminierung aus religiösen Gründen, etwa in der Arbeitswelt und in öffentlichen Diensten. In der Praxis zeigt sich jedoch ein gemischtes Bild. 2022 untersagte ein Krankenhaus einer Pflegeschülerin, während ihres Praktikums ein Kopftuch zu tragen, und verwies auf die Kleiderordnung.
Der griechische Ombudsmann entschied, diese Regel verstoße nicht gegen das Antidiskriminierungsrecht. Er wertete sie als Frage der Dienstkleidung, nicht der Religion.
Einschränkungen für voll- oder teilverschleiernde Kleidung gibt es in vielen weiteren Staaten auf mehreren Kontinenten, darunter China, Australien, Russland, Kanada, Sri Lanka, Gabun, Tschad, Senegal, die Republik Kongo, Kamerun, Marokko, Algerien und andere Länder.