Wegen der Ausbreitung des Corona-Virus streichen viele Unternehmen und Organisationen Geschäftsreisen. Das bekommen unter anderem Airlines weltweit zu spüren.
Viele Dienstreisen sind gestrichen
Das Corona-Virus stellt auch für Unternehmen und Organisationen weltweit eine Herausforderung dar. Die Einrichtungen versuchen, mit allerhand Methoden ihre Angestellten gesund zu halten.
Zum Beispiel werden, etwa bei der EZB, nicht unbedingt notwendige Dienstreisen gestrichen. Und auch Unternehmen wie Google, Goldman Sachs und Nestle forderten ihre Mitarbeiter auf, Reisen abzusagen oder zu verschieben.
Das Vorgehen der Konzerne ist ein weiterer Schlag für die Luftfahrtbranche, die ohnehin schon mit den Folgen des Virus zu kämpfen hat. Ryanair-Chef Michael O'Leary rechnet mit weiteren Flugausfällen und Buchungsrückgängen.
Airlines und Hotels verzichten auf Storno-Gebühren
Einige Airlines und Hotels haben reagiert und beispielsweise ihre Storno-Gebühren angepasst. Gesellschaften wie Lufthansa, United oder Emirates fliegen bis Ende April nicht nach China.
Der Lufthansa-Konzern reduziert seinen Flugplan um die Kapazität von rund 150 Flugzeugen. Damit wurden Ankündigungen aus der vergangenen Woche umgesetzt, wie ein Sprecher am Mittwoch in Frankfurt sagte.
Flug-Passagiere erhalten von einigen Airlines ihr Geld für Tickets zurück oder sie können diese für eine andere Reise nutzen, ohne Zusatzkosten.
Ähnliche Angebote gibt es von Hotels, die zum Beispiel teils keine Gebühren auf eine Änderung von Reisedaten oder eben Stornierungen erheben.
China unterstützt Fluggesellschaften finanziell, die trotz Virus ins Land fliegen
China hat derweil angekündigt, Fluggesellschaften, die trotz der Krise nach China fliegen, finanziell zu helfen. Laut der chinesischen Luftverkehrsbehörde (CAAC) werden für jeden verfügbaren Sitz pro Flugkilometer 0,0176 Yuan (0,00227 Euro) gezahlt, wenn die Verbindung von mehreren Anbietern geflogen wird.
Wenn nur eine Airline auf einer Strecke fliegt, werden 0,0528 Yuan (0,00682 Euro) bezahlt. Die Zuschüsse werden bis 30. Juni und auch rückwirkend für die Zeit seit dem 23. Januar gezahlt.