Von Stefan Grobe
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Der Geschmack eines Lebensmittels kann nicht urheberrechtlich geschützt werden
Der Geschmack eines Lebensmittels kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht urheberrechtlich geschützt werden.
Hintergrund ist eine Klage eines niederländischen Frischkäse-Herstellers, der seine Rechte am Geschmack seines Käses durch einen Konkurrenten verletzt sah.
Geschmack könne aber nicht als "Werk" eingestuft werden, urteilten die Luxemburger Richter. Das sei für Urheberschutz jedoch notwendig.