EuGH: Autofahren nicht Allgemeinbildung

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Von Stefan Grobe
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Fahrschulen können nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden

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Fahrunterricht kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden.

Es handele sich um einen spezialisierten Unterricht, der nicht mit Schul- und Hochschulausbildung vergleichbar sei.

Nach Meinung des Klägers, einer Fahrschule aus Deutschland, gehört Autofahren zur Allgemeinbildung.

Viele Menschen seien als Fahrer oder Pendler beruflich auf eine Fahrerlaubnis angewiesen.

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