Von Stefan Grobe
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Europäischer Gerichtshof erlaubt Ausnahmen bei Entschädigungszahlungen im Falle langer Flugverspätungen
Passagiere haben nicht unbedingt Anspruch auf Entschädigung, wenn am Flugzeug wegen einer Schraube auf der Rollbahn ein Reifen kaputt geht und der Flug sich stark verspätet.
Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zum Rechtsstreit eines Deutschen mit Germanwings.
Ein solcher Zwischenfall sei ein "außergewöhnlicher Umstand", der Airlines von der Zahlungspflicht entbinden könne.
Der Fall geht jetzt zurück ans Kölner Landgericht. Dort müssen mögliche Ansprüche nochmals nach der Maßgabe des Urteils geprüft werden.