Von Stefan Grobe
Arbeitsgeber müssen systematisch die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen, entschied das oberste EU-Gericht
Arbeitgeber sollen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.
Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter in Luxemburg.
Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden, um Überstunden anzuerkennen.
Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft gegen den dortigen Ableger der Deutschen Bank.