Newsletter Newsletters Events Veranstaltungen Podcasts Videos Africanews
Loader
Finden Sie uns
Werbung

Sieg der Stechuhr: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten erfassen

Sieg der Stechuhr: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten erfassen
Copyright 
Von Stefan Grobe
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
Diesen Artikel teilen Kommentare
Diesen Artikel teilen Close Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopieren Copy to clipboard Copied

Arbeitsgeber müssen systematisch die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen, entschied das oberste EU-Gericht

WERBUNG

Arbeitgeber sollen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.

Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter in Luxemburg.

Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden, um Überstunden anzuerkennen.

Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft gegen den dortigen Ableger der Deutschen Bank.

Zu den Barrierefreiheitskürzeln springen
Diesen Artikel teilen Kommentare

Zum selben Thema

Glücklicher arbeiten? Spanien testet die 4-Tage-Woche

EuGH: „Stechuhr“ auch für Außendienst und Home Office

The Brief from Brussels: Transnationale Kandidaten bei der Europa-Wahl