Von Stefan Grobe
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Keine Beschränkungen bei 112-Notrufen. Standortdaten müssen auch bei Anrufen von Handys ohne SIM-Karte gesendet werden
Telekommunikationsfirmen müssen in jedem Fall Standortdaten an 112-Notrufstellen senden.
Das gelte auch dann, wenn die Anrufe von Handys ohne SIM-Karte eingingen, entschied der Europäische Gerichtshof.
Hintergrund ist ein Fall aus Litauen, wo ein Vergewaltigungsopfer zehn Mal vergeblich 112 von einem Handy aus gewählt hatte.