Silvester-Ausgangssperre: Frankreich setzt 100.000 zusätzliche Sicherheitskräfte ein

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Von Emma Beswick  mit AFP
Ein französischer Gendarm steht Wache in einer Straßein Straßburg, 12.Dezember 2018
Ein französischer Gendarm steht Wache in einer Straßein Straßburg, 12.Dezember 2018   -  Copyright  AP Photo/Jean Francois Badias

An diesem Silvesterabend werden in Frankreich 100.000 Polizisten und Gendarmen im ganzen Land eingesetzt, um sicherzustellen, dass die Ausgangssperre ab 20 Uhr in dem traditionell als Partynacht gefeierten Jahresausklang eingehalten wird.

Frankreichs Innenminister Gerald Darmanin zufolge werden die Ordnungskräfte am 31. Dezember auch auf den Straßen patrouillieren, um die Sicherheit aufgrund der hohen Terrorgefahr in Frankreich zu gewährleisten. Er kündigte ab 20 Uhr eine "sichtbare Polizeipräsenz" in Stadtzentren und Vororten an. Letztere gelten als soziale Brennpunkte.

Die Maßnahme, die eingeführt wurde, um die zweite Welle des Coronavirus im Land einzudämmen, soll dazu führen, dass die Franzosen das neue Jahr eher ruhig einläuten.

Zwar dürfen die Franzosen Gäste zu Hause beherbergen, am Silvesterabend müssen sie sich jedoch ab 20 Uhr und bis zum 1. Januar um 6 Uhr morgens Zuhause aufhalten. Es sei denn, es gibt einen triftigen Grund, sich im Freien aufzuhalten, wie zum Beispiel zum Arbeiten.

Wer während der Ausgangssperre draußen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro, wenn er kein Formular vorweisen kann, in dem er den Grund für Regelverstoß vorweisen kann: Arbeit, Unterstützung Hilfebedürftiger oder gesundheitliche Gründe gelten als akzeptierte Gründe.

Laut einer Regierungsempfehlung sollten maximal sechs Erwachsene zusammentreffen. Dies ist zwar keine gesetzliche Vorschrift, aber ein Appel zur "Vorsicht und guter Staatsbürgerschaft".

Sollte es Partys an Orten geben, die im Rahmen der französischen Coronavirus-Maßnahmen für die Öffentlichkeit geschlossen sind, wie beispielsweise Restaurants oder Bars, droht den Veranstaltern eine Geldstrafe. 

Dies gilt auch für Personen, die Versammlungen an privaten Veranstaltungsorten organisieren, die "eindeutig über den privaten Bereich hinausgehen", also wenn diese ein kostenpflichtiges Einlasssystem eingeführt haben. 135 Euro kostet ein erstmaligen Vergehen, im Wiederholungsfall könne das die Veranstalter bis zu 3.750 Euro kosten. Die lokal zuständigen Präfekturen wurden angewiesen, im Fall von illegalen "Untergrundpartys" "so schnell wie möglich" einzugreifen.

Frankreich hat mit 2,6 Millionen bestätigten COVID-19-Fällen die fünfthöchste Infektionszahl der Welt. Seit dem Beginn der Pandemie sind in dem westeuropäischen Land 64.000 Menschen an COVID-19 gestorben.