EU will stärker gegen Arbeitsrechtsverletzungen vorgehen

EU will stärker gegen Arbeitsrechtsverletzungen vorgehen
Copyright Fareed Khan/AP
Von Stefan GrobePedro Sacadura
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

Europäische Unternehmen, die es versäumen, gegen Arbeitsrechtsverletzungen in der Lieferkette und Klimaschäden vorzugehen, müssen mit hohen Geldbußen rechnen. Ein Thema, das durch einen Dokumentarfilm über einen deutschen Bekleidungsdiscounter aktuell geworden ist.

WERBUNG

Europäische Unternehmen, die es versäumen, gegen Arbeitsrechtsverletzungen in der Lieferkette und Klimaschäden vorzugehen, müssen mit hohen Geldbußen rechnen. 

Ein Thema, das durch einen Dokumentarfilm über einen deutschen Bekleidungsdiscounter aktuell geworden ist. Es gab langwierige Gerichtsverfahren, nachdem mehr als 200 Menschen bei einem Brand in der Fabrik seines Zulieferers in Pakistan ums Leben gekommen waren. Wer dagegen vorging, verlor am Ende, doch das Unternehmen entschied sich für Ausgleichszahlungen.

Nach einem neuen EU-Gesetzesentwurf, der gerade vorgelegt wurde, müssen Unternehmen Lieferanten stärker auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße überprüfen.

Der Vorschlag umfasse Unternehmen von mindestens 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Jahresumsatz, erklärte Didier Reynders. Auf kleine und mittlere Firmen werde die Richtlinie nicht angewandt.

Doch könnten Branchen mit niedrigeren Schwellenwerten und höheren Ausbeutungsrisiken wie Textil, Lebensmittel und Getränke einer Überprüfung entgehen.

Die Regeln gelten für bestimmte Unternehmen außerhalb der EU, aber auch für den Handel innerhalb der Union.

Dem Vorschlag zufolge könnten jedoch mehr als 90 Prozent der EU-Unternehmen ausgenommen werden. Etwas, das Arbeitsrechtler ansprechen wollen, um die Opfer stärker in den Mittelpunkt möglicher Maßnahmen zu stellen.

Es müsse den ‚Davids‘ – in diesem Fall – ermöglicht werden, ihre Rechte einzufordern und die Macht der Goliaths zu brechen, so Claudia Saller von der Europäischen Koalition für Unternehmensjustiz. Im Geschäftsleben dürfe die Verletzung von Menschenrechte nicht hingenommen werden.

Die nationalen Behörden sollen prüfen, ob Unternehmen die Regeln durchsetzen, und sie sollen über die Höhe der Bußgelder für mögliche Schäden entscheiden. Der Gesetzentwurf muss noch vom Europäischen Parlament und den EU-Regierungen gebilligt werden. Etwas, das mehr als ein Jahr dauern kann.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Plattformarbeit: Beschäftigte fordern bessere Arbeitsrechte

Frankreichs Regierung entschärft geplante Reform des Arbeitsrechts

Strack-Zimmermann zu von der Leyen, Orbán und der extremen Rechten