Newsletter Newsletters Events Veranstaltungen Podcasts Videos Africanews
Loader
Finden Sie uns
Werbung

Kein Quorum bei Referendum in Italien: Wahlbeteiligung bei rund 30 Prozent

In einem Wahllokal in Rom werden Stimmzettel für die Volksabstimmung über die Staatsbürgerschaft und den Schutz der Arbeitnehmer ausgegeben (Cecilia Fabiano/LaPresse via AP)
In einem Wahllokal in Rom werden Stimmzettel für die Volksabstimmung über die Staatsbürgerschaft und den Schutz der Arbeitnehmer ausgegeben (Cecilia Fabiano/LaPresse via AP) Copyright  AP Photo
Copyright AP Photo
Von Euronews
Zuerst veröffentlicht am
Diesen Artikel teilen Kommentare
Diesen Artikel teilen Close Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopieren Copy to clipboard Copied

Das Quorum wurde bei keiner der fünf Fragen zu Staatsbürgerschaft und Arbeit erreicht. Die Wahllokale schlossen um 15 Uhr in ganz Italien, die Wahlbeteiligung lag bei 30 Prozent.

WERBUNG

Die fünf Fragen zu Arbeit und Staatsbürgerschaft haben nicht das für die Gültigkeit des Referendums erforderliche Quorum von 50 Prozent erreicht.

Die Wahlbeteiligung, die auf den Daten von mehr als 60.000 der 61.591 Wahllokale basiert, liegt bei knapp über 30 Prozent.

Als die Wahllokale am Montag, dem 9. Juni, um 15.00 Uhr schlossen, begann die Auszählung sowohl für die fünf Referendumsabstimmungen als auch für die Kommunalwahlen: Mehrere Gemeinden gingen zur Wahl, während auf Sardinien sieben in die erste Runde gingen.

Beim Arbeitsreferendum lag die Ja-Stimme mit rund 85 Prozent bei allen vier Fragen vorn. Auch bei der fünften Frage zur Staatsbürgerschaft lag das "Ja" mit 60 Prozent vorn.

Unabhängig vom Ergebnis haben abrogative Referenden keine Wirkung: Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Prozent + 1 der Wahlberechtigten abstimmen (Quorum).

Einzelheiten zu den fünf Referendumsfragen

Frage Nr. 1 - Arbeitsvertrag mit verstärktem Schutz - Regelung der rechtswidrigen Kündigungen: Aufhebung

Die erste Frage, die auf einem hellgrünen Stimmzettel gedruckt ist, betrifft das so genannte Beschäftigungsgesetz. Es ruft zur Abstimmung darüber auf, ob der Teil des Gesetzes aufgehoben werden soll. Die 2015 eingeführte "contratto a tutele crescenti", die eine vorgesehene Disziplinierung von Entlassungen enthält und bereits Gegenstand verschiedener Gerichtsurteile und Auslegungen war.

Bei einem Ja wäre die Wiedereinstellung des rechtswidrig entlassenen Arbeitnehmers möglich gewesen, auf die er aufgrund der Streichung von Artikel 18 des Arbeitnehmerstatuts nun keinen Anspruch mehr hat.

Durch das Nein bleibt dieser Teil des Arbeitsgesetzes unverändert. Eine Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in das Unternehmen ist nur möglich, wenn die Entlassung diskriminierend war, aus politischen oder religiösen Gründen erfolgte, während des Mutterschafts- oder Heiratsurlaubs ausgesprochen wurde, nur mündlich angedeutet wurde oder ungerechtfertigt disziplinarisch erfolgte. In anderen Fällen bleibt die wirtschaftliche Entschädigung bestehen.

Frage Nr. 2 - Kleine Unternehmen - Entlassungen und Entschädigungen: Teilweise Aufhebung

Die zweite Frage auf dem orangefarbenen Stimmzettel betraf die Entschädigung bei ungerechtfertigter Entlassung von Arbeitnehmern in Kleinbetrieben, die derzeit sechs Monatsgehälter nicht überschreiten darf.

Bei einem Ja wäre die Begrenzung aufgehoben worden und die Entschädigung hätte höher ausfallen können. Mit dem Nein bleibt es bei der Höchstgrenze von sechs Monatsgehältern.

Frage Nr. 3 - Teilweise Aufhebung der Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverträgen, die Höchstdauer und die Bedingungen für die Verlängerung und Erneuerung

Die dritte Frage, die auf der Graukarte gedruckt war, betrifft immer noch das Beschäftigungsgesetz von 2015, aber in diesem Fall geht es um befristete Arbeitsverträge, die später von der Regierung Conte und anschließend von der derzeitigen Regierung Meloni mit dem Arbeitsdekret geändert wurden. Es wird vorgeschlagen, die Verpflichtung wieder einzuführen. Den Grund anzugeben, warum man beabsichtigt, einen solchen Vertrag und nicht einen längeren zu verwenden, auch für Arbeitsverträge von weniger als 12 Monaten, um einen größeren Schutz für prekäre Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Bei einem Ja wäre die Begründung für Arbeitsverträge unter 12 Monaten wieder eingeführt worden.** Mit dem 'Nein' bleibt die Gesetzgebung in Kraft, die für Verlängerungen und Erneuerungen die Notwendigkeit von Kausalklauseln für Verträge bis zu 12 Monaten ausschließt und neue Kausalklauseln für Verträge zwischen 12 und 24 Monaten einführt, einschließlich derjenigen für technische, organisatorische oder produktionstechnische Erfordernisse, die von den Parteien in Ermangelung einer vertraglichen Regelung festgestellt werden und die bis zum Jahresende festgelegt werden können.

Frage Nr. 4 - Ausschluss der gesamtschuldnerischen Haftung des Auftraggebers, des Auftragnehmers und des Unterauftragnehmers für Unfälle, die ein Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder des Unterauftragnehmers infolge der spezifischen Risiken der Tätigkeit der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer erleidet: Aufhebung.

Die vierte Frage auf dem rubinroten Stimmzettel bezog sich auf das so genannte Konsolidierungsgesetz von 2008 und zielte darauf ab, die Haftung des Bauunternehmens, die derzeit nur allgemeine Risiken abdeckt, auf Unfälle auszudehnen, die speziell mit der Art der ausgeführten Arbeiten zusammenhängen. zu Todesfällen auf Baustellen.

Das Referendum zielte darauf ab, die Regelung aufzuheben, die eine gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers, des Auftragnehmers und des Subunternehmers für Unfälle und Zwischenfälle dieser Art ausschließt. Hätte das Referendum mit 'Ja' gestimmt, wäre die Haftung aller für Verletzungen und Unfälle von Arbeitnehmern entfallen. Bei einem 'Nein' bleibt die Haftung des Auftraggebers begrenzt.

Frage Nr. 5 - Italienische Staatsbürgerschaft - Halbierung der Zeit des legalen Aufenthalts in Italien für erwachsene Ausländer aus Nicht-EU-Ländern für den Antrag auf Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft von 10 auf 5 Jahre.

Die fünfte und letzte Frage, die auf einer gelben Karte abgedruckt war, betraf die Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft für Ausländer. Sie schlug vor, die in Artikel 9 des Gesetzes 91 von 1992 festgelegte Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts in Italien zu halbieren, nach der ein Nicht-EU-Bürger die italienische Staatsbürgerschaft beantragen kann.

Bei einem Ja wäre die erforderliche Aufenthaltsdauer von 10 auf 5 Jahre verkürzt worden. Bei einem 'Nein' bleibt die derzeitige Mindestanforderung bestehen.

Zu den Barrierefreiheitskürzeln springen
Diesen Artikel teilen Kommentare

Zum selben Thema

Wie die Autoindustrie das Europäische Parlament spaltet

Europäische Kommission verdoppelt Einsatz für die Arktis

Weniger Asylanträge in Deutschland: Diese europäischen Länder sind jetzt das Hauptziel