Nach dem Amoklauf an einer Schule in Graz, bei dem ein 21-jähriger ehemaliger Schüler 10 Menschen erschoss und dann sich selbst, steht Österreich unter Schock. Auch die Debatte über das Waffenrecht nimmt Fahrt auf.
Dieser "Horror ist nicht in Worte zu fassen", schrieb der österreichische Bundespräsident Alexander van der Bellen über den Amoklauf an einer Schule in Graz vom vergangenen Tag. Mindestens elf Tote, darunter der Täter, und mehrere Schwerverletzte wurden bislang gemeldet.
Der österreichische Bundeskanzler, Christian Stocker, hat eine drei-tägige Staatstrauer angekündigt. An diesem Mittwoch gibt es um 10h eine Schweigeminute im ganzen Land.
Einen Tag nach dem Amoklauf fragen sich viele, wie eine Tat dieses Ausmaßes passieren konnte. Auch die Waffengesetze des Landes stehen in der Kritik.
Der 21-jährige Täter besaß die zwei Waffen, eine Pistole der Marke Glock und eine Schrotflinte nach Angaben der Polizei legal. Laut der Kleinen Zeitung hat der junge Mann eine der Waffen wenige Tage vor der Tat gekauft. Die Süddeutsche Zeitung berichtete, dass laut den österreichischen Behörden für den Besitz der verwendeten Schusswaffen auch ein psychologisches Gutachten vorgelegt werden müsse. Offenbar habe der Täter die Voraussetzungen besessen, denn sonst wäre er nicht legal an die Waffe gekommen.
Rund 1,5 Millionen Waffen sind in Österreich registriert - ein Land, mit knapp über 9 Millionen Einwohnern.
Die Bürgermeisterin der Stadt Graz, Elke Kahr, forderte bereits am Dienstagabend ein Waffenverbot im privaten Bereich. Ihrer Meinung nach werden Waffenscheine "einfach zu schnell vergeben".
So berichtet die Zeitung DerStandard, dass es heute in Österreich rund 400.000 mehr Waffen gebe als noch vor fünf Jahren.
Was besagt das österreichische Waffengesetz?
Österreichs Waffenrecht unterscheidet Schusswaffen in vier Kategorien: Verbotene Waffen (Kategorie A), genehmigungspflichtige Schusswaffen (Kategorie B), meldepflichtige (Kategorie C) und sonstige Schusswaffen (Kategorie D).
Der Besitz von Kategorie-B-Waffen – etwa Pistolen oder halbautomatische Gewehre – ist nur mit einer Waffenbesitzkarte oder einem Waffenpass erlaubt. Letzterer berechtigt auch zum Führen der Waffe, also zum Mitführen in der Öffentlichkeit.
Kategorie-C- und -D-Waffen – etwa Jagdgewehre – dürfen ab 18 Jahren erworben werden, müssen aber binnen sechs Wochen im Zentralen Waffenregister gemeldet werden.
In Österreich sind Volljährigkeit, ein fester Wohnsitz und kein Waffenverbot Grundvoraussetzungen für den legalen Waffenbesitz, doch zusätzlich sind je nach Waffenkategorie weitere Nachweise wie Zuverlässigkeit, Schulungen und ein Begründungsnachweis erforderlich.
Waffen und Munition müssen zu Hause sicher verwahrt werden – meist in einem Waffenschrank – und dürfen nur ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
Was besagt das deutsche Waffengesetz im Vergleich?
Auch in Deutschland sind die Waffen in verschiedene Kategorien unterteilt. So gibt es erlaubnispflichtige Waffen, erlaubnisfreie Waffen und verbotene Waffen.
Für den legalen Besitz einer Schusswaffe braucht man eine Waffenbesitzkarte, die Zuverlässigkeit, Eignung und einen legitimen Bedarf voraussetzt. Verbotene Waffen sind grundsätzlich tabu und werden strafrechtlich verfolgt.
Zudem schreibt das Gesetz eine sichere Aufbewahrung vor, meist in einem zertifizierten Waffenschrank. Seit 2013 gibt es ein zentrales Waffenregister, das Waffenbesitz transparenter macht. Verstöße gegen das Gesetz ziehen generell Strafen mit sich.