Europa wäre durch die Beistandsklauseln der NATO und der EU verpflichtet, einzugreifen, falls Grönland von den USA angegriffen würde. Wie lauten diese Klauseln, und in welchem Umfang wären sie in einem solchen Fall anwendbar?
Seit seiner Rückkehr ins Amt droht US-Präsident Donald Trump erneut damit, die Kontrolle über Grönland zu übernehmen. Er begründet dies mit Sicherheitsbedenken und der Gefahr eines wachsenden russischen oder chinesischen Einflusses in der Arktis.
„Ich würde gerne einen Deal mit ihnen machen – das ist einfacher. Aber so oder so werden wir Grönland haben“, sagte Trump am Sonntag vor Journalisten an Bord der Air Force One.
Tatsächlich sind diese Drohungen nicht neu. Nach der US-Intervention in Venezuela am 3. Januar wurden sie jedoch erneut bekräftigt. Die nächtliche Blitzaktion, bei der Präsident Nicolás Maduro festgenommen wurde, hat bei europäischen Staats- und Regierungschefs Besorgnis ausgelöst. Sie fragen sich, wie weit Washington bereit wäre zu gehen, um die Kontrolle über die Insel zu erlangen.
Auch in Europa haben Trumps Äußerungen Warnungen hervorgerufen: Ein militärisches Eingreifen der USA gegen Grönland – das zum Königreich Dänemark gehört – könnte die NATO in eine schwere Krise stürzen und im Extremfall sogar das Ende des Bündnisses bedeuten.
Doch könnte Europa im Falle eines Angriffs auf Grönland tatsächlich eingreifen – und auf welcher rechtlichen Grundlage? The Cube, das Faktencheck-Team von Euronews, hat die rechtlichen und militärischen Verpflichtungen Europas im Falle einer US-Intervention untersucht.
Warum ist Grönland wichtig?
Grönland ist ein halbautonomes Gebiet außerhalb der Europäischen Union, gehört jedoch zum Königreich Dänemark, das selbst EU-Mitglied ist.
Grundsätzlich würde Grönland als autonomer Teil Dänemarks im Falle eines Angriffs unter den Schutz von Artikel 5 des NATO-Vertrags fallen. Dieser besagt, dass ein bewaffneter Angriff auf ein oder mehrere Mitgliedstaaten als Angriff auf alle gilt.
Experten warnen jedoch, dass ein solches Szenario die NATO vor ein fundamentales Dilemma stellen würde: Die USA sind selbst Mitglied des Bündnisses, das eigentlich zum Schutz vor externen Aggressoren geschaffen wurde – nicht für Konflikte zwischen Verbündeten.
Daneben existiert ein zweiter, weniger bekannter Mechanismus, der Grönland im Falle eines US-Angriffs schützen könnte: Artikel 42.7 des Vertrags über die Europäische Union.
EU-Verteidigungskommissar Andrius Kubilius erklärte am Montag der Nachrichtenagentur Reuters, dass diese Klausel die Mitgliedstaaten verpflichtet, einem anderen Mitgliedstaat – in diesem Fall Dänemark – im Falle eines bewaffneten Angriffs Hilfe und Beistand zu leisten.
Artikel 42.7
Tim Haesebrouck, Assistenzprofessor für internationale Politik an der Universität Gent, erläuterte er im Gespräch mit The Cube, dass eine der Stärken von Artikel 42.7 darin besteht, dass er von einem einzelnen Staat aktiviert werden kann – ohne vorherigen Konsens der übrigen Mitglieder.
Die Klausel verpflichtet die anderen Mitgliedstaaten, dem betroffenen Land mit allen verfügbaren Mitteln Hilfe zu leisten. Wie diese Unterstützung konkret aussieht, bleibt bewusst offen: Sie kann politischer, wirtschaftlicher oder auch militärischer Natur sein.
Bislang wurde Artikel 42.7 nur ein einziges Mal angewendet – nach den Terroranschlägen von Paris 2015, als Frankreich Unterstützung im Kampf gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ erbat.
Der besondere Status Grönlands erschwert jedoch die Anwendung der Klausel. Die Insel trat 1985 aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aus und gilt heute als überseeisches Land und Gebiet. Dadurch finden viele EU-Rechtsvorschriften – einschließlich der Verteidigungsbestimmungen – dort nur eingeschränkt Anwendung.
Laut Aurel Sari, Professor für Völkerrecht an der Universität Exeter, gibt es bislang keine verbindliche Entscheidung darüber, ob Artikel 42.7 auf Gebiete wie Grönland überhaupt anwendbar ist. Selbst wenn dies der Fall wäre, ließe sich die Klausel nur begrenzt rechtlich durchsetzen, da Verteidigungsfragen nicht in die Zuständigkeit der EU-Gerichte fallen.
„Wenn Ihr Territorium mitten in einem bewaffneten Konflikt von einer Großmacht wie den Vereinigten Staaten angegriffen wird, wenden Sie sich kaum an Gerichte, um diesen Beistand einzuklagen“, so Sari zu The Cube.
Keine Garantie für militärische Verteidigung
Selbst bei Anwendbarkeit von Artikel 42.7 gäbe es keine automatische Garantie für militärische Verteidigung – auch wenn die Klausel militärische Unterstützung grundsätzlich zulässt.
Haesebrouck betont, dass fraglich sei, ob Europa überhaupt über die nötigen Fähigkeiten verfüge, um die USA militärisch zu konfrontieren. Das Kräfteungleichgewicht spreche klar zugunsten Washingtons.
„Die Vereinigten Staaten hätten stets eine eskalatorische Dominanz – sie könnten jede Eskalationsstufe überbieten und wären dabei zuversichtlich, zu gewinnen“, erklärte er.
Rechtlich sei Artikel 42.7 daher nicht als Versprechen automatischer militärischer Gewalt zu verstehen. Vielmehr umfasse er ein breiteres Spektrum an Unterstützung.
„Unter solchen Umständen ist nicht nur militärische Hilfe relevant“, so Haesebrouck. „Auch politische Unterstützung oder wirtschaftlicher Druck kommen infrage.“
Welche Maßnahmen letztlich ergriffen würden, hinge vom politischen Willen der einzelnen Mitgliedstaaten ab. Der deutsche Außenminister Johann Wadephul erklärte am Dienstag, Deutschland sei bereit, eine größere Rolle bei der militärischen Sicherheit der Arktis zu übernehmen – betonte jedoch, dass jede Lösung im NATO-Rahmen erfolgen müsse.
„Am Ende basiert alles auf politischer Verpflichtung“, fasste Sari im Gespräch mit The Cube zusammen.