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Europäischer Gerichtshof: Ungarns Anti-LGTBQ-Gesetz verstößt gegen Grundwerte

Teilnehmer der Pride-Parade in Budapest, Ungarn, Samstag, 28. Juni 2025
Teilnehmer der Pride-Parade in Budapest, Ungarn, Samstag, 28. Juni 2025 Copyright  AP Photo
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Von Sandor Zsiros
Zuerst veröffentlicht am
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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Ungarns so genanntes Kinderschutzgesetz von 2021 gegen die Grundrechtecharta der EU verstößt. Zum ersten Mal stellt das Gericht eine Verletzung "zentraler Vertragsbestimmungen zu den Werten der EU" fest.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat an diesem Dienstag entschieden, dass das geänderte ungarische Kinderschutzgesetz gegen EU-Recht verstößt und Homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen diskriminiert.

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Es ist das erste Mal, dass der Gerichtshof feststellt, dass ein EU-Mitgliedstaat gegen die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundwerte verstößt. Das Gesetz war 2021 unter der Regierung von Viktor Orbán 2021 verabschiedet worden. Eine Volksabstimmung im Jahr darauf zeitgleich mit der Parlamentswahl erreichte nicht das nötige Quorum. Schon damals wurde das Gesetz dafür kritisiert, dass es schwule Männer zu Unrecht als Pädophile kriminalisiere.

Das Urteil des EuGH an diesem Dienstag erging nur neun Tage nach der jüngsten ungarischen Parlamentswahl, bei der die oppositionelle Tisza-Partei Orbán Fidesz-Partei haushoch schlug.

Gesetz stigmatisiert Personen wegen ihrer sexuellen Ausrichtung

Ungarn änderte sein Kinderschutzgesetz im Jahr 2021 mit der Begründung, dass die Änderungen notwendig seien, um Minderjährige vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Das Gesetz verbietet die Darstellung oder Förderung von Homosexualität und Geschlechtsumwandlung.

Infolgedessen mussten ungarische Medien und Verlage Fernsehserien, Filme und Bücher, in denen Homosexualität dargestellt wird, entfernen.

Der Europäische Gerichtshof stellte nun fest, dass das Gesetz "nicht-cisgeschlechtliche, einschließlich transgeschlechtliche, und nicht-heterosexuelle Personen stigmatisiert und ausgrenzt", und dass der Titel des Gesetzes sie mit Personen in Verbindung bringt, die wegen Pädophilie verurteilt wurden. Nach Ansicht des Gerichts verstärkt diese Assoziation die Stigmatisierung und kann feindseliges Verhalten fördern.

Alle 27 Richter nahmen an der Entscheidung teil.

Aufforderung, das Gesetz unverzüglich aufzuheben

Das Gericht urteilte, dass Ungarn gegen mehrere Rechte aus der EU-Grundrechtecharta verstoßen hat, und forderte das Land auf, das Gesetz unverzüglich aufzuheben. Die gesetzlichen Änderungen stellten einen schwerwiegenden Eingriff in wichtige Rechte dar, darunter der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung, die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit.

Das Gericht entschied außerdem, dass das Gesetz gegen die EU-Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr verstößt.

Während der Anhörung argumentierte Ungarn, die Maßnahmen seien notwendig, um Kinder zu schützen und die nationale Identität zu bewahren.

Im Jahr 2025 hatten die ungarischen Behörden die Budapest Pride-Parade auf der Grundlage desselben Gesetzes mit der Begründung verboten, die Veranstaltung könne Minderjährigen schaden. Die Organisatoren führten den Marsch trotz des Verbots durch, und er zog hunderttausende Teilnehmer an.

Die scheidende ungarische Regierung hat vor Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht auf das Urteil reagiert.

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