Die Regierung will Geheimdienstakten des früheren Systems öffnen, eine Verfassungsänderung vorlegen und Familien mit Schulstart-Hilfen unterstützen. Zudem sind Reformen im Energie- und Batterierecht sowie für den Zugang zu EU-Mitteln geplant.
Laut Regierungssprecherin Szondi Vanda hat das Kabinett auf seiner Sitzung am Mittwoch die vollständige Aufarbeitung der Geheimdiensttätigkeit des früheren Systems Ungarns beraten. Es beschloss, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, um die seit dem Systemwechsel von 1990 unerfüllten Versprechen endlich umzusetzen. Nach dem zweiten Weltkrieg herrschte in Ungarn eine sozialistische Diktatur unter dem Einfluss der Sowjetunion.
Die Anwerbungsakten sollen schrittweise, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember veröffentlicht werden. Die Regierungssprecherin erklärte: "Das symbolische Datum macht deutlich, dass zur Erbschaft der Revolution auch die Freiheit gehört, die Vergangenheit kennenzulernen." Zugleich betonte Szondi Vanda, die Öffnung der Akten bedeute nicht, dass alle Daten hemmungslos publik werden.
Der Entwurf schließt etwa die Offenlegung persönlicher Identifikationsmerkmale aus und schützt besonders sensible Angaben wie Gesundheitszustand, Suchterkrankungen sowie das Sexualleben und die sexuelle Orientierung. Daten von Überwachten, Opfern und unbeteiligten Dritten müssen überall dort anonymisiert werden, wo dies gerechtfertigt ist, erklärte sie. Das Gesetzesvorhaben beschränkt die Aufarbeitung nicht auf ehemalige Agenten, sondern legt genau fest, wer welche Rolle spielte, fügte sie hinzu.
Grundgesetzänderung 17: Vorlage im Parlament steht bevor
Bereits in Kürze – noch in dieser Woche oder spätestens Anfang der kommenden Woche – soll der endgültige Entwurf der 17. Änderung des Grundgesetzes ins Parlament eingebracht werden, teilte der ungarische Ministerpräsident Péter Magyar am Donnerstag bei der Regierungspressekonferenz mit.
Der Ministerpräsident sagte, die Regierung habe die eingegangenen Stellungnahmen aus Gesellschaft und Fachwelt ausgewertet. Eine endgültige Entscheidung von Regierung und Tisza-Fraktion gebe es noch nicht, die große Mehrheit habe jedoch strengere Regeln verlangt.
Als Beispiele nannte er, die Beschränkung von Abgeordnetenmandaten auf weitere Ämter auszuweiten oder die derzeitige Frist von zwölf auf acht Jahre zu verkürzen. Einige, nur wenige Prozent der Stellungnehmenden, hätten die Pläne kritisiert und zusätzliche rechtsstaatliche Garantien gefordert, ergänzte Péter Magyar.
"Voraussichtlich wird es in diesem Bereich keine großen Änderungen geben", sagte er, wollte aber weder die Entscheidung der Regierung noch jene der Fraktion vorwegnehmen und bat um Geduld, bis der endgültige Vorschlag vorliegt.
Bei den Verfassungsrichtern ist ebenfalls eine Änderung vorgesehen: Künftig sollen sie für sechs Jahre gewählt werden können statt wie bisher für zwölf Jahre, so der Regierungschef.
Magyar Péter: Unterstützung zum Schulstart für Familien von rund 400.000 Kindern
Die Familien von rund 400.000 Kindern erhalten eine Schulstart-Beihilfe von 100.000 Forint, was umgerechnet rund 280 Euro entspricht. Das kündigte Ministerpräsident Péter Magyar am Donnerstag in Budapest bei der Regierungspressekonferenz an.
Die Zahlung bekommen nicht nur Kinder, die Anspruch auf die regelmäßige Kinder- und Jugendschutzleistung haben – das sind deutlich mehr als 100.000 –, sondern auch dauerhaft kranke Kinder, Kinder mit schwerer Behinderung und solche, die eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Die Unterstützung steht außerdem Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu.
Ausgezahlt wird der Betrag auch für Kinder, die am Dobbantó-Programm oder an einer Werkstattschul-Ausbildung teilnehmen, in Ein-Eltern-Familien, in der Kinder- und Jugendhilfe oder bei Pflegeeltern leben oder eine Waisenrente beziehen.
Nach Angaben von Magyar überweist der Staat die erste Hälfte der Summe bis zum 24. August. Der zweite Teil wird im November in Form eines Gutscheins ausgegeben. Dazu wird eine eigene Rechtsverordnung erlassen, die festlegt, in welchem Rahmen die Gutscheine verwendet werden dürfen. Im Jahr 2027 werde die Regierung ein umfassenderes, noch zielgerichteteres System einführen, kündigte der Regierungschef an.
Für Zugang zu EU-Mitteln: Regierung ändert Energierecht
Um den Zugang zu Mitteln der Europäischen Union zu sichern, hat die Regierung die Änderung von vier energierechtlichen Gesetzen auf den Weg gebracht, erklärte Regierungssprecherin Éva Magyar am Donnerstag in Budapest. Die zulässige Höhe von Windkraftanlagen steigt demnach auf 199 Meter.
Die Novellen sollen sicherstellen, dass Ungarn seine energiepolitischen Verpflichtungen im Rahmen des Wiederaufbauplans erfüllt; insgesamt könnten so 868 Milliarden Forint (rund 2,44 Milliarden Euro) ins Land geholt werden, sagte sie. Der Entwurf fördert zudem den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung, vor allem der Windkraft, und stärkt damit die Energieunabhängigkeit des Landes.
Nach ihren Worten präzisiert der Vorschlag die Regeln für die Ausweisung sogenannter erleichterter Gebiete, in denen der Bau von Onshore-Windparks möglich ist. Die Höhenbegrenzung für Windräder steigt von derzeit 130 auf 199 Meter.
Damit schütze die Regierung nicht nur die staatlich verordneten Preisnachlässe auf Energie, sondern mache sie auch langfristig tragfähig: Je mehr heimische erneuerbare Energie erzeugt werde, desto verlässlicher könnten ungarische Familien mit vergünstigten Tarifen versorgt werden, betonte Éva Magyar.
Zudem werde es möglich, dass Haushalte und Kleinstunternehmen mit einem Smart Meter freiwillig Stromlieferverträge mit dynamischer Preisgestaltung abschließen, fügte sie hinzu.
Regierung will Sonderrechte des Wirtschaftsministers bei Standorten für Batterie-Recycling streichen
Die Regierung bringt ein Gesetz ins Parlament ein, das die Befugnis des Wirtschaftsministers zur Festlegung der Standorte von Batterierecyclinganlagen aufhebt, kündigte Regierungssprecherin Éva Magyar am Donnerstag in Budapest an.
Bisher konnte der Wirtschafts- und Energieminister allein über die Standorte solcher Werke entscheiden. Nach Einschätzung der Regierung dürfen Genehmigungen für Investitionen in die Batterieindustrie jedoch nicht von individuellen Ministerentscheidungen abhängen, sondern erfordern transparente und objektive Verwaltungsverfahren.
Die Regierungssprecherin teilte ferner mit, dass bei gemeinnützigen Vermögensverwaltungsstiftungen, die Hochschulen als öffentliche Aufgabe betreiben, künftig der Bildungs- und Kinderminister die Stifterrechte ausübt.