Spaniens Oberster Gerichtshof hat die automatische Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung für vorbestrafte Migranten aufgehoben. Die Behörden müssen nun jeden Antrag einzeln prüfen.
Der spanische Oberste Gerichtshof hat die Möglichkeit, bestimmte Aufenthaltsgenehmigungen automatisch zu verweigern, aufgehoben. Es geht um Aufenthalts- und Regularisierungsgenehmigungen für Angehörige von Migrantinnen und Migranten, die bislang allein wegen eines Strafregistereintrags der Antragstellenden abgelehnt werden konnten.
Die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten verlangt von der Verwaltung, eine individuelle Bewertung vorzunehmen, bevor sie solche Anträge ablehnt. Sie soll die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen: die Schwere der Straftat, den Zeitablauf, die Familiensituation und das Interesse minderjähriger Kinder.
Die Entscheidung ist Teil eines Urteils, das die Grundlinien der neuen Ausländerordnung bestätigt, die seit Mai 2025 in Kraft ist. Zugleich kippte das Gericht mehrere Bestimmungen zu Aufenthaltsgenehmigungen, zum Schutz ausländischer Minderjähriger und zur Beschäftigung von Arbeitskräften aus dem Ausland.
Das Urteil gibt der Klage von Cáritas, der Spanischen Flüchtlingshilfekommission (CEAR), Red Acoge, Andalucía Acoge und dem Jesuitischen Migrantendienst teilweise statt. Die Organisationen hatten kritisiert, einzelne Regelungen der Ausländerordnung ließen die Rechte von Migrantinnen und Migranten sowie Asylsuchenden unzureichend geschützt.
Zu den wichtigsten Änderungen des Urteils gehört, dass Aufenthalts- und Regularisierungsgenehmigungen für besonders geschützte Familienbeziehungen neu gefasst werden.
Der Gerichtshof streicht Vorschriften, die es ermöglichten, bestimmte Genehmigungen allein wegen eines Strafregistereintrags zu verweigern. Nach Ansicht der Kammer ist ein automatischer Ausschluss unzulässig, wenn besonders geschützte Familienrechte oder Fragen der Unionsbürgerschaft betroffen sind.
Die Entscheidung bedeutet nicht, dass Vorstrafen keine Rolle mehr spielen oder dass Aufenthaltsrecht automatisch gewährt werden muss. Die Verwaltung kann sie weiterhin berücksichtigen, muss aber die persönlichen Umstände der Antragstellenden sorgfältig prüfen, bevor sie eine Entscheidung trifft.
Mehr Schutz für Minderjährige und Familien
Der Oberste Gerichtshof hebt zudem mehrere Vorschriften zu ausländischen Minderjährigen und zum Schutz familiärer Bindungen auf.
Die Kammer hält es für mit dem Kindeswohl unvereinbar, Minderjährigen den Zugang zu bestimmten Aufenthaltsgenehmigungen zu verwehren, nur weil sie verheiratet sind. Nach Einschätzung des Gerichts könnte diese Ausschlussregel vor allem Opfer von Zwangsehen besonders treffen.
Das Urteil beseitigt außerdem Einschränkungen, die in Spanien geborene Minderjährige betreffen konnten, die das Land aus triftigen Gründen verlassen hatten. Es stärkt zudem die Anerkennung von Vormundschaften und anderen Kinderschutzmaßnahmen, die im Ausland eingerichtet wurden.
Trotz der aufgehobenen Bestimmungen bestätigt der Oberste Gerichtshof die Grundstruktur der neuen Ausländerordnung und weist den Großteil der von den Sozialorganisationen erhobenen Beschwerden zurück.
Weiterhin gilt die Regelung, dass die Zeit, in der eine Person in Spanien lebt, während ihr Antrag auf internationalen Schutz geprüft wird, nicht als Aufenthaltszeit im Land angerechnet wird.