Flugreisende in der EU erhalten ab Mitte 2027 mehr Rechte. Denn Milliarden Euro an Entschädigungen bleiben jedes Jahr unbezahlt. Neue EU-Regeln sollen dafür sorgen, dass Passagiere leichter an ihr Geld kommen.
Die beiden EU-Gesetzgeber haben sich am 15. Juni auf neue Fluggastrechte geeinigt. Das Europäische Parlament billigte den Kompromiss am 7. Juli mit 646 zu 12 Stimmen, der Rat folgte am 13. Juli.
Bereits 2013 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die Regeln zu überarbeiten. Die Verhandlungen scheiterten jedoch jahrelang an unterschiedlichen Vorstellungen darüber, wie umfassend Fluggäste geschützt werden sollen.
In den jüngsten Verhandlungen setzte sich das Parlament weitgehend durch und verhinderte den Versuch des Rates, die bestehenden Regeln abzuschwächen. Die Abgeordneten sicherten zentrale Entschädigungsansprüche bei Flugstörungen. Zudem erreichten sie klarere Vorgaben für Erstattungen, mehr Preistransparenz und ein Verbot sogenannter No-Show-Regeln.
Vertreter der Fluggesellschaften sprechen von einer verpassten Chance. Für den EVP-Abgeordneten Andrey Novakov, Berichterstatter des Parlaments für die Fluggastrechte, überwiegen dagegen die Vorteile.
"Wir haben nicht nur die Rechte verändert, sondern auch ihre Durchsetzung. Aus einer Verbesserung auf dem Papier wird nun Geld im Portemonnaie. Wir führen ein Verfahren ein, das es Passagieren erleichtert, Entschädigungen zu erhalten."
Warum braucht es neue Regeln?
Seit 2004 schützt die EU-Verordnung EG 261 Flugreisende. Auf dem Papier garantiert sie ihnen weitreichende Rechte. In der Praxis können viele Passagiere diese jedoch nur schwer durchsetzen.
Die geltenden Regeln verpflichten die Airlines nicht dazu, Reisende aktiv über ihre Ansprüche zu informieren. Auch eine automatische Entschädigung gibt es nicht. Wer eine Zahlung verlangen will, muss sich selbst durch komplizierte Antragsverfahren und unübersichtliche Internetseiten der Fluggesellschaften kämpfen. Lange Wartezeiten und widersprüchliche Informationen schrecken viele Betroffene ab.
Laut einer Umfrage der Forderungsplattform AirHelp kennen 79 Prozent der Passagiere ihre Rechte nicht. Der Europäische Verbraucherverband BEUC berichtet, dass lediglich 38 Prozent der Entschädigungsberechtigten ihre Ansprüche überhaupt geltend machen. Am Ende profitieren demnach nur 22 Prozent von den Regelungen.
"Airlines sitzen auf rund 3,2 Milliarden Euro an nicht ausgezahlten Entschädigungen für Verspätungen. Dieses Geld hätte eingefordert werden können, wurde aber nicht beansprucht, entweder weil die Menschen nichts davon wissen oder weil das Verfahren zu schwierig ist. Das zeigt, dass die Durchsetzung noch immer eine große Herausforderung darstellt", sagt Kristína Gírethová, Expertin für Luft- und Bahnverkehr beim BEUC.
Fluggesellschaften dürfen Entschädigungen nur unter außergewöhnlichen Umständen verweigern, etwa bei Unwettern oder Problemen mit der Flugsicherung. Wegen der bislang unklaren Definition solcher Umstände können Airlines Zahlungen jedoch häufig ablehnen. Eigentlich sollen nationale Durchsetzungsstellen in solchen Fällen eingreifen. Da die Vorschriften jedoch nicht überall gleich konsequent kontrolliert werden, bleiben viele Passagiere auf sich allein gestellt.
Der Druck, die Regeln zu überarbeiten, ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Die Zahl der Verspätungen nahm wesentlich stärker zu als der Flugverkehr. Nach Angaben des Branchenverbands IATA wuchs das Flugaufkommen in Europa zwischen 2015 und 2025 um 11,5 Prozent. Die Verspätungen stiegen im selben Zeitraum um 82,7 Prozent und verursachten für Airlines und Passagiere Kosten von insgesamt rund 17,5 Milliarden Euro.
Bestehende Rechte bleiben erhalten
Die Abgeordneten setzten eine ihrer zentralen Forderungen durch: Fluggäste erhalten weiterhin eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist, weniger als 14 Tage vor dem Abflug gestrichen wird oder ihnen die Beförderung verweigert wird. Auch der Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung bei einer Annullierung bleibt bestehen.
Die Höhe der Entschädigungen ändert sich nicht und richtet sich weiterhin nach der Flugdistanz: 250 Euro für Strecken bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und 600 Euro für längere Reisen.
Die Beträge bleiben zwar gleich, doch Novakov betont: "Wir machen sie zugänglich. Das ist Bargeld in den Händen der Anspruchsberechtigten. Für die Airlines wird es zu einer echten Kostenposition: Sie müssen zahlen, was sie bislang oft umgehen konnten."
Die neuen Regeln präzisieren außerdem, welche Betreuungsleistungen Airlines bei Störungen anbieten müssen. Passagiere sollen nach jeweils zwei Stunden Wartezeit Getränke und nach drei Stunden eine Mahlzeit erhalten. Bei langen Verspätungen müssen die Fluggesellschaften bis zu drei Übernachtungen bezahlen. Bietet eine Airline diese Hilfe nicht an, können Reisende ihre Ausgaben zurückfordern.
Neue Schutzmaßnahmen für Passagiere
"Bislang galten Passagiere als Produkt. Jetzt machen wir sie zu Menschen. Es geht um die Reisenden und darum, dass sie mit Würde unterwegs sind", sagt Novakov gegenüber Euronews. Die Verordnung richte sich "nicht gegen die Interessen der Airlines", fügt er hinzu. Die Abgeordneten hätten auch deren Anliegen berücksichtigt.
Für Gírethová ist die Einigung ein Erfolg für die Verbraucher. "Wir haben bestehende Rechtsprechung in verbindliches Recht überführt. Viele dieser Regeln standen bisher nur in Urteilen der Gerichte, jetzt sind sie Teil der Verordnung."
Künftig müssen Passagiere klare Informationen über ihre Rechte, die jeweilige Flugstörung und deren Ursachen erhalten. Airlines müssen sie innerhalb von vier Tagen elektronisch darüber informieren, wie sie eine Entschädigung beantragen können.
Dafür müssen die Unternehmen ein EU-weit standardisiertes Formular oder ein eigenes Formular bereitstellen. Fluggäste haben anschließend neun Monate Zeit, ihren Antrag elektronisch oder per Post einzureichen. Die Airline muss innerhalb von 30 Tagen zahlen, eine Ablehnung begründen oder außergewöhnliche Umstände geltend machen. Zudem muss sie die Passagiere durch das Beschwerdeverfahren führen.
Ursprünglich hatte das Parlament vorausgefüllte Antragsformulare gefordert. Am Ende einigten sich Parlament und Rat jedoch auf standardisierte Formulare.
"Das war die einzige realistische Lösung und dennoch eine klare Verbesserung gegenüber heute. Wir übertragen die Verantwortung auf die Airlines. Sie müssen sich künftig um Bürokratie, E-Mails und Formulare kümmern", sagt Novakov.
Wer über einen Vermittler bucht, hat bei einer Flugannullierung Anspruch auf eine vollständige Rückzahlung innerhalb von sieben Tagen. Dabei müssen auch die Gebühren des Vermittlers erstattet werden.
Zusatzgebühren für die Korrektur von Namensfehlern oder für den Ausdruck einer Bordkarte nach dem digitalen Check-in werden verboten. Passagiere sollen außerdem eine digitale Bordkarte erhalten können, ohne dafür ein Kundenkonto anzulegen.
Auch sogenannte No-Show-Regeln werden untersagt. Reisende behalten damit ihren Anspruch auf den Rückflug, selbst wenn sie den Hinflug nicht angetreten haben. Zusätzliche Gebühren dürfen dafür nicht verlangt werden.
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität erhalten Anspruch auf Entschädigung, Umbuchung und Unterstützung durch die Airline, wenn sie ihren Flug wegen Mängeln bei den Dienstleistungen oder der Infrastruktur des Flughafens verpassen. Kinder unter 14 Jahren, Schwangere und Menschen mit eingeschränkter Mobilität müssen kostenlos neben ihren Begleitpersonen sitzen können.
Neue Pflichten für die Fluggesellschaften
Nach Ansicht von Neva Sadikoglu-Novaky, Direktorin für EU-Angelegenheiten beim Luftfahrtverband IATA, hat die EU "den strukturellen Ursachen bisher zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt". Auf nationaler und europäischer Ebene müsse mehr getan werden, um das europäische Luftverkehrsmanagement zu verbessern. Dieses sei einer der Hauptgründe für Verspätungen.
Für die Fluggesellschaften bringt die Reform nicht nur neue Verbraucherrechte, sondern auch umfangreiche Änderungen ihrer Abläufe und Prozesse. Das könnte hohe Kosten verursachen.
"Die Gesamtkosten von EU261 werden bereits auf rund 8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Diese finanzielle Belastung wird weiter steigen", erklärt Sadikoglu-Novaky.
Airlines können Entschädigungen weiterhin verweigern, wenn eine Störung außerhalb ihrer Kontrolle liegt. Die neuen Regeln enthalten dazu eine nicht abschließende Liste "außergewöhnlicher Umstände". Die Fluggesellschaften müssen künftig jedoch nachweisen und nachvollziehbar begründen, warum sie einen Anspruch ablehnen.
Für Sadikoglu-Novaky ist "die Aufnahme einer nicht abschließenden Liste außergewöhnlicher Umstände ein wichtiges Ergebnis dieser Überarbeitung, doch einige Punkte fehlen in bedenklicher Weise. Sicherheit steht für die Branche an erster Stelle. Technische Defekte, die die Flugsicherheit beeinträchtigen, gelten trotzdem nicht als außergewöhnlicher Umstand".
Um die Preistransparenz zu verbessern, müssen Airlines bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs ausweisen, wie viel die Mitnahme eines kleinen Rollkoffers kostet.
"Fluggesellschaften können weiterhin unterschiedliche Tarifarten anbieten, auch Tarife ohne Handgepäck. Die Neuerung betrifft vor allem die Darstellung der Informationen im Buchungsprozess, nicht das Geschäftsmodell an sich. Wir hoffen, dass dies Passagieren hilft, eine besser informierte Entscheidung zu treffen", sagt Sadikoglu-Novaky.
Verlangen Passagiere nach einer Annullierung oder Nichtbeförderung eine Umbuchung, muss die Airline innerhalb von drei Stunden die schnellstmögliche alternative Verbindung anbieten. Dabei kann es sich auch um einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft oder um eine Verbindung mit Bahn oder Bus handeln. Zusätzliche Kosten dürfen den Passagieren nicht entstehen.
Wer ursprünglich einen Direktflug gebucht hat, darf außerdem nicht zu mehreren Umstiegen gezwungen werden. Kommt die Airline diesen Pflichten nicht nach, können Passagiere bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises verlangen.
Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen den Airlines Sanktionen. "Es ist wie ein Teil des Unternehmensumsatzes, den niemand verlieren will. Deshalb bin ich sicher, dass alle Unternehmen versuchen werden, Strafen zu vermeiden", sagt Novakov gegenüber Euronews.
Alte Regeln gelten bis 2027 weiter
Für Reisende ändert sich zunächst nichts. Obwohl Parlament und Rat die Reform endgültig verabschiedet haben, treten die neuen Vorschriften erst Mitte 2027 in Kraft.
Bis dahin gelten bei Flugstörungen weiterhin die bisherigen EU261-Regeln, einschließlich der Entschädigungen von 250 bis 600 Euro. Passagiere müssen ihre Ansprüche vorerst weiterhin selbst durchsetzen. Lange Wartezeiten oder unbegründete Ablehnungen lassen sich durch die neuen Vorgaben noch nicht verhindern. Die bestehenden Lücken bei der Durchsetzung spielen den Airlines damit weiterhin in die Hände.
Für die Fluggesellschaften bleibt eine Übergangsphase, in der sie Zahlungen noch mit dem Verweis auf unklar definierte außergewöhnliche Umstände oder mit lückenhaften Informationen ablehnen können. Auch von bestimmten Zusatzgebühren können sie bis zum Inkrafttreten der Reform weiter profitieren. Bei Flügen, die vorher gestrichen werden oder verspätet starten, ist es für die Unternehmen daher weiterhin einfacher, Ansprüche abzuwehren.
Novakov kann nicht garantieren, dass die Airlines diese Praktiken einstellen, bevor die Reform in Kraft tritt. Er rechnet jedoch damit, dass viele Unternehmen die neuen Vorgaben bereits vor Mitte 2027 anwenden werden.
"Airlines werden den Druck der Passagiere spüren, sie frühzeitig umzusetzen, denn die Geduld der Reisenden ist erschöpft", sagt er.