Die neue Luftsicherheitsliste der EU führt auch Air Express Algeria, die nicht mehr in europäischem Luftraum fliegen darf. Was Reisende jetzt zu Kriterien und Folgen wissen sollten.
Die europäischen Aufsichtsbehörden kontrollieren streng, dass Fluggesellschaften im EU-Luftraum internationale Sicherheitsstandards einhalten, darunter die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO).
Wer diese Standards verfehlt, darf nicht mehr in Europa fliegen. Mit Stand 9. Juni umfasst diese Liste 154 Fluggesellschaften. Bei der 48. Aktualisierung der EU-Flugsicherheitsliste (Air Safety List, ASL) ist Air Express Algeria neu hinzugekommen.
Die Entscheidung beruht auf „ernsten Sicherheitsbedenken“. Prüfer stellten „Mängel bei der Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards“ fest, teilte die EU-Kommission in einer Pressemitteilung mit.
Air Express zählt damit zu 126 Fluggesellschaften aus 16 Ländern, die wegen unzureichender Sicherheitsaufsicht durch ihre nationalen Luftfahrtbehörden auf der ASL stehen.
In Afghanistan, Armenien, Kongo, der Demokratischen Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Liberia, Libyen, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan, Suriname und Tansania dürfen sämtliche von den dortigen Behörden zugelassenen Airlines nicht nach Europa fliegen.
Auch alle Fluggesellschaften aus Angola bleiben vom europäischen Luftraum ausgeschlossen, mit Ausnahme von TAAG Angola Airlines und Heli Malongo.
Außerdem stehen 22 in Russland zugelassene Airlines sowie Air Zimbabwe aus Simbabwe, Avior Airlines aus Venezuela, Iran Aseman Airlines aus Iran, Fly Baghdad und Iraq Airways auf der Verbotsliste, nachdem Prüfer dort schwerwiegende „Sicherheitsmängel“ festgestellt hatten.
Für Iran Air und Fluggesellschaften aus der Demokratischen Volksrepublik Korea gelten Betriebsbeschränkungen: Sie dürfen Europa nur mit bestimmten Flugzeugtypen anfliegen.
Anders sieht es in Kirgisistan aus: Sämtliche dort zugelassenen Airlines stehen nicht mehr auf der Verbotsliste. Die Kommission würdigt damit nach eigenen Angaben die „Fortschritte Kirgisistans bei der Stärkung der Sicherheitsaufsicht in der Luftfahrt in den vergangenen 20 Jahren“.
Was ist die EU-Flugsicherheitsliste?
Die ASL listet Fluggesellschaften, für die in der EU Start- und Landeverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten – auch für Flüge aus der EU oder über EU-Gebiet. Schließt ein Land für eine begrenzte Zeit Flugzeuge einer nicht gelisteten Airline per Leasingvertrag ein, können diese Maschinen dennoch in den EU-Luftraum, sofern sie alle Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Für die Aktualisierung greift die Kommission auf den Flugsicherheitsausschuss der EU zurück. Ihm gehören Luftfahrtexperten aller Mitgliedstaaten an, unterstützt von der EU-Agentur für Flugsicherheit EASA. Die Liste besteht seit nunmehr 20 Jahren.
Eine Fluggesellschaft erhält ein Verbot oder Auflagen, wenn sie internationale Sicherheitsstandards nicht erfüllt. Außerdem können alle Airlines eines Landes auf der ASL geführt werden, wenn die nationale Luftfahrtaufsicht ihren internationalen Verpflichtungen nachweislich nicht nachkommt.
Nach Angaben der Kommission wirkt die Liste auch abschreckend: „Sie ist ein starkes Präventionsinstrument, denn unter Beobachtung verbessern Staaten meist ihre Sicherheitsaufsicht, um ihre Fluggesellschaften nicht auf der Liste wiederzufinden.“
Feste Termine für Aktualisierungen gibt es nicht. Die Kommission kann die Liste bei Bedarf ändern oder auf Antrag eines Mitgliedstaats. Der Flugsicherheitsausschuss tagt in der Regel zwei- bis dreimal pro Jahr, um Änderungen zu prüfen.
Zypern, Malta und Luxemburg gehören in Europa zu den Ländern mit der höchsten Bekanntheit der ASL. Dort beeinflusst sie die Reiseentscheidungen besonders stark.
Eine Eurobarometer-Umfrage der Kommission ergab, dass 81 % der Befragten reagieren würden, wenn eine Airline auf der sogenannten Schwarzen Liste steht; 36 % würden demnach ganz auf eine Buchung bei dieser Fluggesellschaft verzichten.