Fall Lambert: Europäische Richter billigen Sterbehilfe für Wachkomapatienten

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Bei einem Franzosen, der seit langem im Wachkoma liegt, darf die künstliche Ernährung eingestellt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof

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Bei einem Franzosen, der seit langem im Wachkoma liegt, darf die künstliche Ernährung eingestellt werden.

Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte"]} mit zwölf gegen fünf Stimmen.

Vincent Lambert hatte vor sieben Jahren einen Verkehrsunfall und erlitt schwerste Hirnverletzungen.

Die Familie streitet sich, ob Lambert am Leben erhalten werden oder sterben soll.

Die Ärzte am Universitätskrankenhaus von Reims sprachen sich 2013 für die Sterbehilfe aus das höchste französische Verwaltungsgericht billigte das.

Nach dem jetzigen Urteil stand diese Entscheidung im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, nämlich dem Recht auf Leben laut Artikel 2.

Es gebe keinen Grund zur Freude oder zur Erleichterung, sagt nun Lamberts Frau
Rachel, die die künstliche Ernährung einstellen lassen will. Man wolle einfach nur, dass nach seinem Willen verfahren werde.

Gerade dieser Wille ist aber nicht bekannt; die Frau sowie ein Bruder berufen sich
auf Äußerungen, die Lambert ihren Angaben zufolge früher gemacht hat.

Lamberts Mutter kündigt daher jetzt an, sie wolle weiterhin erreichen, dass er am Leben erhalten werde.

Allerdings ist ihr Rechtsweg – und der der anderen Familienmitglieder auf ihrer Seite – nach dem europäischen Urteil nun erschöpft.

Ihr Anwalt macht jedoch neue Umstände geltend und will jetzt wieder vor französische Gerichte ziehen.

So führt er an, Lambert könne inzwischen wieder schlucken; sein Zustand habe sich also verbessert.

Außerdem hätten Ärzte die Entscheidung zur Sterbehilfe getroffen, die inzwischen dort gar nicht mehr arbeiteten: Also müsse neu entschieden werden.

Die gegnerische Seite macht aber geltend, die Entscheidung sei die des Krankenhauses gewesen, nicht die einzelner Personen. Sie müsse nun umgesetzt werden.

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