IS-Prozess in Celle: Abu Walaa bleibt in Untersuchungshaft

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Von Sabine Sans mit dpa
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Es bestehe weiterhin Fluchtgefahr beim mutmaßlichen Deutschlandchef der IS-Miliz, so das Oberlandesgericht.

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Abu Walaa, der mutmaßliche Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat, bleibt in Untersuchungshaft. Es bestehe weiterhin Fluchtgefahr, entschied der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle. Der 34-jährige Ahmad A. war unter dem selbst gewählten Namen Abu Walaa ein einflussreicher Prediger der verbotenen Moschee in Hildesheim.

Er und vier Mitangeklagte stehen seit Ende September wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS vor Gericht. Sie sollen junge Menschen im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim islamistisch radikalisiert und in IS-Kampfgebiete geschickt haben.

Die Verteidigung hatte der Staatsanwaltschaft im Haftentlassungsantrag den Mangel an konkreten Beweisen vorgeworfen. Außerdem sei der Kronzeuge Anil O. nicht glaubwürdig. Das Gericht hatte bereits mehrmals die Protokollierung und die Sorgfalt der Beamten bemängelt.

Ein Ende des Prozesses ist derzeit nicht abzusehen, Termine sind bis Ende August angesetzt.

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