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AfD-Thüringen: Björn Höcke darf bleiben

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Von dpa, reuters
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Das Landesschiedsgericht der AfD-Thüringen hat entschieden, dass Björn #Höcke in der Partei bleiben darf. Grund für das Verfahren war Höckes stark umstrittene Dresdner Rede zur deutschen Erinnerungskultur.

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Dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke wird nicht die Mitgliedschaft in seiner Partei entzogen. Das entschied das Landesschiedsgericht der Partei, indem es einen entsprechenden Antrag des AfD-Bundesvorstands als unbegründet abwies.

Grund für das Verfahren war Höckes umstrittene Dresdner Rede zur deutschen Erinnerungskultur im Januar 2017. Er hatte damals das Berliner Holocaust-Mahnmal als "Denkmal der Schande" bezeichnet und eine "Wende um 180 Grad" in der deutschen Erinnerungskultur gefordert. Er hatte auch von einer "dämlichen Bewältigungspolitik" in Deutschland gesprochen.

Dafür hagelte es starke Kritik in der Öffentlichkeit und in der politischen Welt.

Die Thüringer Parteirichter kamen zu ihrem Ergebnis, dass "keine Wesensverwandtschaft Höckes mit dem Nationalsozialismus" festzustellen sei, so die Partei in Erfurt. Die Äußerungen hätten auch "nicht gegen die Satzung oder die Grundsätze der Partei verstoßen", teilte Pressesprecher der AfD Thüringen Torben Braga mit.

Der AfD-Bundesvorstand muss die Entscheidung aus Thüringen nun bewerten. Eine Fortsetzung des Falles hält man in Parteikreisen aber für eher unwahrscheinlich.

Das Parteiausschlussverfahren war vor über einem Jahr vom Bundesvorstand unter der damaligen Chefin Frauke Petry beantragt worden. Diese hat die AfD inzwischen verlassen.

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