EuGH-Urteil: Auch für homosexuelle Ehepartner gilt EU-Freizügigkeit

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Von Euronews
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Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Geklagt hatte ein Rumäne, der mit einem US-Amerikaner verheiratet ist.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass auch homosexuelle Nicht-EU-Bürger Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen - wenn sie mit einem EU-Bürger verheiratet sind. Das heißt, sie haben das Recht, mit ihrem Partner gemeinsam in einem EU-Land zu leben. 

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Geklagt hatte ein Rumäne, der mit einem US-Amerikaner verheiratet ist. Beide hatten geplant, gemeinsam in Rumänien zu leben. Doch die rumänischen Behörden hatten dem US-Amerikaner das Aufenthaltsrecht verweigert, da in Rumänien Ehen zwischen Menschen gleichen Geschlechts nicht anerkannt werden.

Wie der Europäische Gerichtshof urteilt, haben EU-Mitgliedsstaaten weiterhin das Recht, selbst darüber zu entscheiden, ob sie gleichgeschlechtliche Ehen erlauben. Gleichzeitig können sie einem homosexuellen Nicht-EU-Bürger aber nicht das Recht nehmen, bei seinem Partner zu leben.

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