BGH: Facebook muss Zugang zu "digitalem Erbe" gewähren

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Im konkreten Fall hatten die Eltern einer vor mehr als fünf Jahren verstorbenen jungen Frau geklagt. Sie verlangten Einsicht in das Facebook-Konto ihrer Tochter, die sich möglicherweise umgebracht hat.

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Erben in Deutschland muss Zugang zu Facebook-Konten Verstorbener gewährt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlruhe entschieden. Die Richter hoben damit am Donnerstag in letzter Instanz ein Urteil des Berliner Kammergerichtes auf, das die Kontosperrung unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte.

Im konkreten Fall hatten die Eltern einer vor mehr als fünf Jahren verstorbenen, damals 15-Jährigen geklagt. Sie verlangten Einsicht in das "digitale Erbe" ihrer Tochter. Die war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Bisher ist unklar, ob sich das Mädchen umgebracht hat. Die Eltern erhoffen sich von ihrem Facebook-Konto Aufschluss über die Umstände ihres Todes.

Das Konto war nach ihrem Tod gesperrt und dann im sogenannten Gedenkzustand eingefroren worden.

Experten sehen die BGH-Entscheidung als Grundsatzurteil zum digitalen Nachlass.

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