Die Richter haben die Frage geklärt, ob die Videos vor Gericht verwendet werden dürfen. Allerdings bedeutet das nicht, dass jetzt hemmungslos gefilmt werden darf.
Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat geurteilt, dass Dashcam-Videos vor Gericht als Beweis verwendet werden können. Die Filmaufnahmen, gemacht mit einer Minikamera hinter der Windschutzscheibe von Autos, können zur Aufklärung von Unfällen beitragen. Bisher haben Gerichte die Filme als Beweisstück immer wieder abgelehnt.
Dashcam-Videos verstoßen gegen das Datenschutzrecht, argumentierten Gerichte bisher. Das anlasslose und permanente Filmen anderer Verkehrsteilnehmer ist verboten, und damit, so die Argumentation bisher, taugten die Aufnahmen nicht als Beweis.
Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Das Gericht haben am Dienstag entschieden, dass die Aufnahmen doch gerichtstauglich sein können. Allerdings wurde auch darauf hingewiesen, dass eine permanente Aufzeichnung anderer Verkehrsteilnehmer auch weiterhin gegen den Datenschutz verstößt.
In der Schweiz und in Österreich sind Dashcamvideos ebenfalls rechtlich problematisch. In zahlreichen anderen europäischen Ländern sind sie erlaubt.