Bundesgericht weist Kopftuch-Initiative ab

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Von Euronews
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Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hatte einen vorherigen Gerichtsentscheid angefochten und war vor das BGer gezogen.

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Das Schweizerische Bundesgericht hat eine Beschwerde der rechtskonservativen SVP abgewiesen und eine Initiative zum Verbot von Kopfbedeckungen an Schulen im Kanton Wallis für ungültig erklärt.

Mitte Dezember hatte das Kantonsparlament die Initiative zurückgewiesen. Die SVP hatte damals aus Protest gegen die Parlamentsabstimmung den Saal verlassen. Nach Ansicht des Bundesgerichtes widerspricht der angestrebte Volksentscheid geltendem Recht.

In der Urteilsbegründung heißt es, den Initiatoren gehe es eigentlich nicht um das Verbot sämtlicher Kopfbedeckungen, sondern vor allem des Kopftuches. Dies sei unter anderem aus den schriftlichen Erläuterungen der SVP zur Initiative und in der Plakatkampagne deutlich geworden. Das Gericht verwies auf die Glaubensfreiheit. Schülerinnen das Tragen eines Kopftuches zu verbieten, komme einem Verstoß gegen dieses verfassungsmäßige Grundprinzip gleich.

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