Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall Kachelmann in letzter Instanz entschieden.
Im Fall Kachelmann gegen den Springer-Verlag hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Klage des Medienunternehmens abgewiesen. Insgesamt muss der Verlag, zu dem die BILD-Zeitung gehört, Jörg Kachelmann nach Angaben von dessen Anwalt jetzt eine Schmerzensgeldsumme einschließlich Zinsen von mehr als 530 000 Euro zahlen. Dabei geht es um zwei Verfahren, die Springer verloren hat.
Der Wetter-Experte Jörg Kachelmann war 2011 nach seiner spektakulären Festnahme und einem monatelangen Prozess vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Seine langjährige Geliebte hatte damals auch ausgesagt, er habe sie mit einem Messer bedroht. In der Berichterstattung über den Prozess hatte BILD nach Ansicht der Kölner Richter vom Oberlandesgericht in ihrer gedruckten Ausgabe sowie online Kachelmanns Persönlichkeitsrechte wiederholt schwer verletzt.
"Geldsumme kann erlittenen Schaden nicht ausgleichen"
Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker sagte der Nachrichtenagentur dpa, sein Mandant sei nicht nur Opfer einer Falschbeschuldigung, sondern auch einer fürchterlichen Kampagne der BILD-Zeitung geworden. Die Geldsumme könne den erlittenen Schaden nicht ausgleichen. "Dennoch freuen wir uns über diesen Erfolg."
Springer teilte mit, man nehme die Entscheidung der Karlsruher Richter mit Bedauern zur Kenntnis. "Soweit unsere Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, halten wir die Entscheidung für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde." Diese hätte nach Angaben eines OLG-Sprechers aber keine aufschiebende Wirkung. Jörg Kachelmann bekommt also das Geld.
Auf Twitter schrieb Kachelmann, für ihn sei die juristische Aufarbeitung von 2010/2011 jetzt beendet.
------------------------