Schlappe für May: EU-Austrittsabkommen wieder abgeschmettert

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Das Unterhaus des britischen Parlaments ließ den von der Regierung mit der EU ausgehandelten Vertrag wieder durchfallen.

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Das Unterhaus des britischen Parlaments hat das geänderte EU-Austrittsabkommen abgelehnt. 391 Abgeordnete stimmten gegen den Vertrag, 242 dafür. Für die Regierung von Premierministerin Theresa May bedeutet dieses Ergebnis eine abermalige deutliche Niederlage. Schon Mitte Januar hatte das Parlament gegen das Abkommen gestimmt, die von May mit der Europäischen Union ausgehandelten Änderungen blieben ohne Wirkung. An diesem Mittwoch soll das Unterhaus des britischen Parlaments über die Frage entscheiden, ob das Land ohne Abkommen aus der EU ausscheiden soll.

May betonte: „Lassen Sie mich das deutlich sagen: Gegen einen Austritt ohne Abkommen oder für eine Fristverlängerung zu stimmen, löst nicht die Probleme, vor denen wir stehen. Die EU wird wissen wollen, wie wir eine solche Verlängerung zu nutzen gedenken. Das Parlament wird diese Frage beantworten müssen. Will das Parlament Artikel 50 widerrufen? Will es eine zweite Volksabstimmung? Oder will es mit einem Abkommen, aber nicht mit diesem Abkommen ausscheiden? Dieses sind Wahlmöglichkeiten, um die man keinen beneidet, die uns aufgrund der Entscheidung des Parlaments aber jetzt bevorstehen.“

Corbyn: „Das Abkommen ist tot“

Oppositionsführer Jeremy Corbyn von der Labour-Partei sagte: „Die Regierung hat erneut eine Niederlage mit deutlicher Mehrheit erlitten. Sie muss einsehen, dass ihr Abkommen, der Vorschlag, den die Premierministerin unterbreitet hat, tot ist und nicht die Unterstützung des Parlamentes genießt. Die Premierministerin hat die Zeit herunterlaufen lassen, auch ihre eigene Zeit ist abgelaufen. Vielleicht ist es Zeit für eine Neuwahl, damit die Menschen entscheiden können, welches ihre Regierung sein sollte“, so Corbyn.

Die britische Regierung kündigte an, an diesem Mittwoch weitere Notfallmaßnahmen für den Fall eines ungeregelten Ausscheidens aus der Europäischen Union bekanntzugeben. Unter anderem sollen darin Regelungen für den Zoll und Grenzkontrollen enthalten sein.

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