"Alleinrennen" mit 165 km/h: 5 Jahre Jugendhaft wegen zwei Toten

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Von Euronews mit dpa
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Der 21-Jährige war wegen Mordes angeklagt. Er hatte die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren.

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Er war im März mit einem gemieteten Sportwagen mit einer Geschwindigkeit von 165 km/h durch die Innenstadt von Stuttgart gerast, hatte die Kontrolle über das Auto verloren und bei dem Unfall zwei junge Leute getötet. Das Landgericht sprach jetzt den 21-Jährigen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig.

Kein Mörder - aber wegen "Alleinrennen" nach Raser-Paragraph verurteilt

"Dass Sie ein Mörder sind, konnten wir nicht feststellen", sagte die Richterin. Zudem wird dem Angeklagten nach Verbüßung der Haft für vier Jahre sein Führerschein entzogen.

Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes. Die Kammer berief sich aber in einem noch seltenen Schritt auf den seit 2017 geltenden sogenannten Raser-Paragrafen 315d des Strafgesetzbuches. Demnach können Autofahrer nicht nur bestraft werden, wenn sie sich an einem illegalen Autorennen beteiligen. Verurteilt werden können auch einzelne Raser, wenn sie das Leben anderer Mensch in «Alleinrennen» aufs Spiel setzen. Damit schreibt die Kammer Rechtsgeschichte. Denn bundesweit ist es nach Angaben des Gerichts das erste Urteil dieser Art bei einem vergleichbaren Fall mit Todesfolge.

Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, zwei junge Menschen aus Nordrhein-Westfalen im Alter von 25 und 22 Jahren kamen ums Leben. Vor dem Zusammenstoß war der Angeklagte den Angaben eines Gutachters zufolge mit bis zu 165 Stundenkilometern unterwegs.

Die Richterin warf ihm zwar einen «riskanten und rücksichtslosen Fahrtstil» und eine «hirnlose Raserei» vor, auch sei er sich der Gefahren durchaus bewusst gewesen. Allerdings habe ihm kein bedingter Tötungsvorsatz nachgewiesen werden können. Der 21-Jährige sei sich sicher gewesen, dass er den Sportwagen beherrscht. «Der Angeklagte wollte niemandem schaden», sagte die Vorsitzende Richterin.

Die Staatsanwaltschaft und die drei Nebenkläger hatten Haftstrafen wegen Mordes gefordert, die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung ausgesprochen.

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