Es geht vordergründig um ein Soufflé - aber eigentlich auch um eine Frage der Meinungsfreiheit. Marc Veyrat hinterfragt die wohl renommiertesten Gastrokritiker der Branche.
Müssen Michelin-Gastrokritiker ihre Entscheidungen begründen? In diesem Streit hat ein Gericht in Nanterre nun ein Urteil gesprochen: Der französische Sternekochs Marc Veyrat hatte den renommierten Restaurantführer Guide Michelin verklagt.
Veyrat hatte im Januar 2019 seinen erst ein Jahr zuvor erhaltenen dritten Stern aberkannt bekommen. Das gab es zuvor noch nie. Als Grund für die Aberkennung wurde ihm nach Angaben seines Anwalts gesagt, er habe in einem Soufflé in seinem Restaurant Maison des Bois in Manigod, in den französischen Alpen, Cheddar - also englischen Käse - statt französischem Beaufort oder Reblochon verwendet.
Diesen Vorwurf stritt Veyrat ab und verlangte Informationen über Kriterien, die zu den Entscheidungen der Gastrokritiker führen, darunter Bewertungsmethoden und die Kompetenz der Michelin-Inspektoren. Die Kritiker hätten einen Fehler gemacht.
Er verlangte einen symbolischen Euro Schadensersatz, wurde aber seinerseits vom Guide Michelin auf 30.000 Euro Schadensersatz verklagt. Veyrat stelle die Meinungsfreiheit der Kritiker in Frage, sagte der Anwalt des Reise- und Restaurantführers.
Der Sternekoch, der vom Anwalt der Gegenseite als "Diva" bezeichnet wurde, sagte zudem, er wolle lieber nicht mehr in dem Führer gelistet werden, als mit zwei Sternen dort geführt zu werden.
Wirtschaftlich hat sich der Streit für Veyrat bizarrerweise allerdings wohl ausgezahlt: Der französischen Nachrichtenagentur AFP sagte er, sein Umsatz sei seit dem Streit um sieben Prozent gestiegen. "Ich brauche sie nicht", wird der 69-Jährige.
Auf Instagram freut sich Veyrat über seinen Beruf - "mit oder ohne Sterne".