Europäische Kommission reicht einstweilige Verfügung gegen Polen ein

Die Europäische Kommission hat eine einstweilige Verfügung gegen Polens umstrittene Regeln zur Disziplinierung von Richtern eingereicht. Ein entsprechender Antrag ging beim Europäischen Gerichtshof ein.
Mit dem neuen Gesetz will Polens nationalkonservative Regierungspartei PiS weitere Disziplinarmaßnahmen gegen Richter einführen, wenn diese die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts infrage stellen. Dies könnte zu Geldstrafen, einer Herabstufung oder Entlassung führen.
Der Antrag der EU-Kommission bezieht sich auf die neue Disziplinarkammer. Diese stellt einen zentralen Punkt in den von der PiS durchgesetzten Justizreformen dar.
Das Gremium ist überwiegend mit Juristen und ehemaligen Staatsanwälten aus der Umgebung von Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro besetzt. Es hat die Vollmacht, jeden Richter oder Staatsanwalt zu entlassen.
Schon mit dem Gesetz vom Dezember 2017 führte die PiS zum ersten Mal weitreichende Änderungen bei der disziplinarischen Verantwortung der Richter ein. Justizminister Ziobro bekam daraufhin weitgreifende Vollmachten für die Richter-Disziplinierung.
Schon damals hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet.