EuGH: Ungarisches NGO-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

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Das sogenannte NGO-Gesetz verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

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Im Streit um aus dem Ausland finanzierte Nichtregierungsorganisationen hat die ungarische Regierung eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof kassiert. Das sogenannte NGO-Gesetz verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Das Gesetz wurde 2017 von der Regierungsmehrheit des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban verabschiedet. Es sieht vor, dass sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem bestimmten Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die Informationen werden online veröffentlicht. Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentlichungen angeben, sie seien eine "aus dem Ausland unterstützte Organisation".

Kritiker sagen, das Gesetz sei auf US-Investor und Großspender George Soros zugeschnitten. Orban führt seit Jahren Kampagnen gegen den aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebenden. Dabei hetzt er auch mit antisemitischen Stereotypen.

Um unter das NGO-Gesetz zu fallen, muss eine Organisation mehr als 7,2 Millionen Forint (etwa 20 500 Euro) im Jahr aus dem Ausland erhalten. Zudem müssen sie bei der Registrierung die Anzahl der Spender angeben, deren Unterstützung 500 000 Forint (etwa 1 500 Euro) übersteigt.

Die 2. Niederlage vorm EuGH binnen weniger Wochen

Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft für die Einhaltung von EU-Recht zuständig ist, leitete wegen des Gesetzes ein Verfahren gegen Ungarn ein. Als Budapest nicht einlenkte, klagte die Behörde vor dem EuGH. Das Gesetz verstoße unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs, argumentierte die Behörde. Ebenso verletze es das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten. Ein EuGH-Gutachter stützte die Bedenken der EU-Kommission Anfang des Jahres.

Der Konflikt um das NGO-Gesetz ist nicht der einzige Streit zwischen Brüssel und Budapest. Die EU-Kommission klagte in den vergangenen Jahren mehrfach gegen Ungarn vor dem höchsten EU-Gericht. Häufig ging es um die ungarische Asyl- und Migrationspolitik. Zuletzt befand der EuGH Mitte Mai, die ungarischen Transitlager für Asylbewerber verstießen gegen EU-Recht.

Eine Klage wegen des sogenannten Stop-Soros-Gesetzes derzeit ist noch anhängig. Damit stellt die ungarische Regierung unter anderem in den Raum, dass Hilfeleistung bei Asylanträgen bestraft werden könnte. Orban unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen.

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