EuGH kippt EU-Datenschutzvereinbarung mit den USA

EuGH-Päsident Koen Lenaerts bei der Verlesung des Urteils
EuGH-Päsident Koen Lenaerts bei der Verlesung des Urteils
Von Jack Parrock
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Der Europäische Gerichtshof hat eine der wichtigen Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten europäischer Bürger in die USA für nichtig erklärt. Das Datenschutzniveau in den USA sei nach den europäischen Normen nicht ausreichend.

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Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" für nichtig erklärt.

Sie galt als eine der wichtigen Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten europäischer Bürger in die USA.

Die Richter fügten der EU-Kommission einen Tag nach dem Apple-Urteil damit eine weitere Niederlage zu.

Die Klage hatte der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems gegen das soziale Netzwerk Facebook angestrengt.

Der Vorwurf lautete, über Facebook könnten US-Geheimdienste Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten von Europäern bekommen.

Die Richter folgten den Bedenken von Schrems.

Sie sahen persönliche Daten von Europäern in den USA nicht ausreichend geschützt.

Der Urteilspruch dürfte nun zu einer völlig neuen europäisch-amerikanischen Daten-Vereinbarung führen.

Man können einfach nicht Daten in ein Land transferieren, wo der Schutz für europäische Bürger nicht gewährleistet sei, sagte Schrems.

Für die Nutzer bedeute das Urteil einen besseren Schutz der Privatsphäre.

Was die nächsten Schritte angeht, blieb die EU-Kommission am Donnerstag vage.

Man wolle mit den US-Kollegen auf Grundlage des Urteils beraten, sagte Vizepräsidentin Vera Jourova.

Das Urteil biete wertvolle Empfehlungen, und die Kommission wolle sich künftig nach diesen richten.

Zugleich betonte die EU-Kommission, dass der Datenfluss zwischen Europa und den USA nach dem Urteil nicht grundsätzlich unmöglich sei.

Entsprechende Vertragsklauseln für den Datentransfer zwischen EU-Ländern und Drittstaaten seien weiter rechtens.

Journalist • Stefan Grobe

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