Widerstand gegen das Beherbergungsverbot: Sachsen, Baden-Württemberg und Niedersachsen setzen umstrittene Einschränkung aus.
**Auf eine einheitliche Handhabung des umstrittenen Beherbergungsverbots konnten oder wollten sich Bund und Länder auf ihrer jüngsten Marathonsitzung in Berlin nicht einigen. Dafür sorgen jetzt mehrere Bundesländer im Alleingang für vollendete Tatsachen. **
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer gab am Donnerstag bekannt, er werde das Beherbergungsverbot für Menschen aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten aussetzen. Die Regelung soll ab Samstag gelten.
Das Verbot treffe viele Menschen, die nichts mit der Krankheit zu tun hätten, so Kretschmer. Sie sollten nach Sachsen kommen und Urlaub machen können.
Voraussichtlich verfassungswidrig
Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg das Beherbergungsverbot des Landes außer Kraft gesetzt. Nach einer in Mannheim veröffentlichten Entscheidung zu einem Eilantrag greift dieses in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein und ist daher voraussichtlich verfassungswidrig.
Auch in Niedersachsen erklärte das Oberverwaltungsgericht das Beherbergungsverbot in einem Eilverfahren für rechtswidrig. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.
Aus Schleswig-Holstein hingegen hieß es, man halte an den strengen Corona-Auflagen für Touristen aus inländischen Risikogebieten fest.