AfD trägt Corona-Proteste in Bundestag und schockt mit Nazi-Vergleich

Wasserwerfer gegen Corona-Proteste
Wasserwerfer gegen Corona-Proteste Copyright TOBIAS SCHWARZ/AFP or licensors
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Von Euronews mit dpa, AP
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Während die Abgeordneten das Infektionsschutzgesetz im Parlament beschlossen, musste die Polizei Wasserwerfer gegen die Corona-Leugner einsetzen.

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In Berlin haben laut Schätzungen der Polizei etwa 7.000 Menschen protestiert, während im Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen wurde. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz, das die Corona-Regeln legitimiert, inzwischen zugestimmt.

Die AfD hatte versucht, das Gesetz zu verhindern und laut Berichten zahlreicher Abgeordneter Protestierende als Gäste in den Bundestag eingeschleust. Parlamentarier anderer Parteien wurden von den Demonstranten beschimpft. Die AfD-Abgeordneten hielten während der Debatte Plakate gegen das Gesetz hoch.

Dabei verglich die AfD auf Flyern das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz, das zur Machtergreifung der Nazis führte. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete diesen Vergleich als "geschichtsvergessen und zynisch".

Michael Sohn/Copyright 2020 The Associated Press. All rights reserved
Proteste in BerlinMichael Sohn/Copyright 2020 The Associated Press. All rights reserved

Die Polizei setzte stundenlang Wasserwerfer ein, um die Demonstration aufzulösen, weil die TeilnehmerInnen weder Maskenpflicht und Mindestabstand einhielten. Dabei wurden die Demonstranten nur "beregnet" und kein starker Wasserstrahl eingesetzt.

Das neue Infektionsschutzgesetz

Ziel des Gesetzes - offiziell heißt es "drittes Bevölkerungsschutzgesetz" - ist es unter anderem, bislang per Verordnung erlassene Corona-Maßnahmen gesetzlich zu untermauern und konkret festzuschreiben.

Mit der Gesetzesnovelle wird ein neuer Paragraf eingefügt, der die möglichen Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und Behörden konkret auflistet, etwa Abstandsregeln, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen oder Schließungen im Kultur- und Freizeitbereich - also Maßnahmen, die bereits beim Lockdown im Frühjahr ergriffen wurden und teilweise auch jetzt beim Teil-Lockdown im November gelten.

Festgeschrieben im Gesetz wird auch die sogenannte 7-Tage-Inzidenz von 35 und 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche, ab denen Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen.

Vorgeschrieben wird zudem, dass Rechtsverordnungen mit Corona-Schutzmaßnahmen zeitlich auf vier Wochen befristet werden. Verlängerungen sind aber möglich. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.

Auch Proteste gegen die geltenden Regeln bleiben weiterhin erlaubt.

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