Juristischer Streit um Cannabidiol: Frankreich folgt EU-Rechtsprechung

Eine von vielen molekularen Verbindungen des Cannabidiol
Eine von vielen molekularen Verbindungen des Cannabidiol Copyright AP Photo
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Von Euronews mit AFP
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In Frankreich gab es ein altes Dekret, das besagte, dass der Stängel und das Blatt bestimmter Cannabis-Pflanzen vermarktet werden durften, nicht aber die Blüte. Diese Regelung hob das höchste französische Gericht nun auf.

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**Die Vermarktung von Cannabidiol aus "Cannabis Sativa" ist in Frankreich unabhängig von seiner Form legal, solange es in einem Land der Europäischen Union legal hergestellt wird. **

Der Kassationsgerichtshof, das höchste französische Gericht, folgte mit diesem Urteil der europäischen Justiz. Er hob die Mitschuld eines Händlers von Produkten auf Cannabidiol-Basis auf.

In den Augen vieler Cannabidiol-Verbände und Händler ist dies ein neuer Rückschlag für die französische Regierung.

So auch für Jean-Baptiste Berrue, Mitgründer des Geschäfts "Le Chanvrier Francais": "In Frankreich gab es ein altes Dekret, das besagte, dass der Stängel und das Blatt vermarktet werden durften, nicht aber die Blüte. Die EU sagte, dass die Blume nicht verboten werden könne, weil sie Teil des freien Waren- und Güterverkehrs im Schengen-Raum sei. Nun ist es eine Bestätigung dessen, was wir dachten. Aber vor dieser Entscheidung war es eine rechtliche Unschärfe."

Nicolas Beaz ist Musiker und Kunde von "Le Chanvrier Francais": "Es ist eine sehr gute Sache, denn endlich gibt es eine Öffnung des Geistes auf dieser Ebene, endlich verstehen sie, dass es nicht unbedingt ein Medikament ist, sondern eher eine Möglichkeit, anders als mit Medikamenten aus der Pharmaindustrie umzugehen. Deshalb können wir auch von diesem ganzen System abweichen und Hanf, Cannabidiol als etwas verwenden, das Ihnen helfen kann, ganz einfach!"

Durch das Urteils des Kassationsgerichtshofs hoffen die 200 Produzenten, Verarbeiter und Vertreiber von Hanf und Cannabidiol nun, eine CBD-Industrie in Frankreich zu schaffen. Zur Zeit werden 90 % der vermarkteten Produkte importiert, insbesondere aus Belgien, der Schweiz und Luxemburg.

Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs im vergangenen November hatten die französischen Behörden in den letzten Jahren Dutzende von Geschäften geschlossen, die Cannabidiol-Produkte verkauften.

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