EuGH: Kopftuchverbot in Kita und Drogerie rechtens

Frauen mit Kopftuch in einer Fußgängerzone in Wien, April 2017
Frauen mit Kopftuch in einer Fußgängerzone in Wien, April 2017   -  Copyright  AP/Ronald Zak
Von Euronews

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten.

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten.

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, entschied der EuGH am Donnerstag.

Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland, in denen einer Mitarbeiterin einer Kita und eines Drogeriemarktes das das Tragen des Kopftuches am Arbeitsplatz verboten wurde.

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