Zwickau mit 10.000 Plakaten nazifrei - Die Grünen kontern Mordaufruf

Plakatmotiv auf der Website des Kreisverbands Zwickau von Bündnis 90/Die Grünen.
Plakatmotiv auf der Website des Kreisverbands Zwickau von Bündnis 90/Die Grünen. Copyright Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Zwickau
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Die Grünen in Zwickau nutzen das Chemnitzer Gerichtsurteil, das den plakatierten Mordaufruf an Grüne weiterhin erlaubt, für eine clevere Gegenkampagne.

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"Dieses Plakat hält die umliegenden 100 Meter nazifrei". Die Grünen in Zwickau nutzen ein Chemnizter Gerichtsurteil, das den plakatierten Mordaufruf an Grüne weiterhin erlaubt, für eine clevere Kampagne.

"Mit knapp 10.000 Plakaten müsste man Zwickau also Nazifrei bekommen", wird auf Twitter gescherzt, oder auch "Das erste Wahlplakat, das tatsächlich etwas bewirkt".

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat Wahlplakate der rechtsextremen Partei "III. Weg" mit dem Slogan "Hängt die Grünen" erlaubt. Zuvor hatte die Stadt Zwickau die Entfernung der Plakate angeordnet.

"Das Chemnitzer Verwaltungsgericht hingegen vertritt den Standpunkt, dass bei der Parole "Hängt die Grünen" die Meinungsfreiheit höher zu gewichten ist als eine mögliche Gefahr, die durch den Mordaufrufe entsteht - wenn sie 100m entfernt von BÜNDNISGRÜNEN Plakaten hängt", schreiben die Zwickauer Grünen auf ihrer Website.

"Ein Mordaufruf gegen über 3.300 sächsische Mitglieder einer demokratischen Partei, Sympathisierende und Unterstützende hat nichts im öffentlichen Raum zu suchen. Wir hoffen darum sehr, dass die Stadt Zwickau unverzüglich Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegt.“

Gericht entscheidet 100-Meter-Regel

Die Plakate abzuhängen, könne einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit der Partei "III. Weg" darstellen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Sie sollten nur noch in einem Abstand von 100 Metern zu Wahlplakaten der Grünen aufgehängt werden, um somit eine "losgelöste Wahrnehmung" der Plakate zu ermöglichen und das "kommunikative Anliegen" der Partei "III. Weg" nicht zu beeinträchtigen.

Begründung: Mehrdeutigkeit des Slogans

Was meint das Gericht mit dem "kommunikativen Anliegen" der rechten Partei? Das Gericht geht von einer Mehrdeutigkeit des Slogans "Hängt die Grünen" aus. Er könne einerseits als Gewaltaufruf verstanden werden. Mit dem Zusatz darunter in kleiner Schrift "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt", könne er aber auch als Aufruf an die Sympathisanten verstanden werden, die Stadt in der Farbe grün zu plakatieren. Die Parteifarbe des "III. Weg" ist ebenfalls Grün.

Im Netz bekommt die Antwort-Kampagne der Grünen viel Zuspruch.

Die Partei "III. Weg" steht auch auf der Landesliste in Bayern. Dort hatte die Partei ebenfalls Plakate aufgehängt. Die Staatsanwaltschaft in München hatte eine Störung des "öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten" feststellt. In Bayern hängen die Plakate nicht mehr.

Die Partei "Der III. Weg" hatte sich 2013 aus ehemaligen NPD-Funktionären und rechtsextremer Aktivisten anderer verbotener Neonazi-Kameradschaften gegründet. Sie verfolgt einen sogenannten “deutschen Sozialismus” in Anlehnung an den historischen Nationalsozialismus.

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