Gerichtsurteil: Offener Zwist zwischen Morawiecki und von der Leyen

Schlagzeile: Nach Urteil des polnischen Verfassungsgerichts: Offener Zwist zwischen von der Leyen und Morawiecki
Ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts erhitzt die Gemüter: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki haben der jeweiligen Gegenseite schwere Vorwürfe gemacht. In dem Urteil heißt es, Teile der polnischen Verfassung seien nicht mit Europäischen Recht vereinbar.
Von der Leyen: „Urteil stellt Grundlagen der Europäischen Union in Frage"
„Dieses Urteil stellt die Grundlagen der Europäischen Union in Frage. Es ist eine unmittelbare Herausforderung für die Einheit der europäischen Rechtsordnung. Die Kommission wird handeln, die Optionen sind alle bekannt. Die erste ist ein Vertragsverletzungsverfahren, bei dem wir das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts rechtlich anfechten. Weitere Möglichkeiten sind die Konditionalitätsregelung und andere Finanzinstrumente“, so von der Leyen.
Morawiecki: „Lehne politische Erpressung und Drohungen gegenüber Polen ab"
Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki sagte: „Es ist nicht hinnehmbar, dass man anderen eine Entscheidung ohne Rechtsgrundlage aufzwingt. Es ist nicht hinnehmbar, finanzielle Erpressung zu betreiben, von Strafmaßnahmen zu sprechen oder sich einer Sprache zu bedienen, die gegen einige Mitgliedsländer noch weitergeht. Ich lehne diese Sprache der Drohungen und Nötigung ab. Ich lehne politische Erpressung und Drohungen gegenüber Polen ab."
Von der Leyen betonte, die Situation müsse gelöst werden, man wolle ein starkes Polen in einem geeinten Europa, so die Kommissionspräsidentin.