EU-Strafen gegen Ungarn und Polen werden wahrscheinlicher

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Von Stefan GrobeSandor Tsiros
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Dass Ungarn und Polen EU-Mittel wegen mutmaßlicher Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien gekürzt werden können, wird wahrscheinlicher. Ein wichtiges Rechtsgutachten empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof, Klagen der beiden Länder gegen eine neue EU-Sanktionsregel abzuweisen.

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Dass Ungarn und Polen EU-Mittel wegen mutmaßlicher Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien gekürzt werden können, wird wahrscheinlicher. Ein wichtiges Rechtsgutachten empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof, Klagen der beiden Länder gegen eine neue EU-Sanktionsregel abzuweisen.

Die Regierungen in Warschau und Budapest argumentieren, dass es keine geeignete Rechtsgrundlage für den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus gebe. Sie fürchten Strafen mit Hilfe des neuen Mechanismus, weil ihnen Kritiker vorwerfen, die Justiz entgegen EU-Standards zu beeinflussen.

Seine Regierung habe sich nie gegen strengere Kontrollen bei der Verteilung von EU-Mitteln ausgesprochen, erklärte ein ungarischer Regierungssprecher. EU-Institutionen sollten ein Untersuchungsrecht haben. So nehme Budapest Empfehlungen des Anti-Korruptionsamtes OLAF sehr ernst. Allerdings lehne seine Regierung haltlose Anschuldigungen ab.

Der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus soll es Brüssel ermöglichen, Mittel zu kürzen, wenn in den Mitgliedstaaten systemische Risiken bestehen. 

Doch hätten Ungarn und Polen noch die Chance, finanzielle Sanktionen zu vermeiden, wenn sie einen Dialog mit Brüssel über diese Themen führten, meinen Beobachter. Andernfalls bestehe das nicht geringe Risiko, dass es zu einer dauerhaften Konfrontation mit Brüssel komme, sagt der ungarische Finanzjournalist Attila Weinhardt. Sollte keines der beiden Länder im Konflikt mit der Kommission über die Respektierung der Rechtsstaatlichkeit nachgeben, seien finanzielle Sanktionen unausweichlich.

Der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus gilt für Korruption, Missbrauch von Geldern und Fehlern im Justizsystem. Dagegen deckt er nicht allgemeine Rechtsstaatlichkeitsmängel wie Machtkonzentration, Wahlbetrug oder Zerstörung der Pressefreiheit ab.

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