Justizreform in Bulgarien: Alles dreht sich um den Generalstaatsanwalt

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Dem bulgarischen Generalstaatsanwalt werden in vieler Hinsicht Unprofessionalität und illegales Handeln vorgeworfen, Tausende sind immer wieder gegen ihn auf die Straße gegangen. Die Regierung aber kann den Generalstaatsanwalt nicht absetzen.

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Die bulgarische Regierung will nach mehr als einem Jahrzehnt kritischer Mahnungen durch die EU eine Justizreform auf den Weg bringen. Dazu gehört ein Verfahren, das Ermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt ermöglicht. Der bulgarische Generalstaatsanwalt ist nach teils illegalem Vorgehen sehr umstritten. Allerdings steht die Regierung vor einem nicht unerheblichen Hindernis.

Die Regierung hat nicht die nötige Mehrheit für eine solch heikle Verfassungsänderung. Sie kann weder den Obersten Justizrat noch den Generalstaatsanwalt einfach ersetzen.
Kiril Petkov
Bulgarischer Ministerpräsident

Dem Generalstaatsanwalt werden aus geheimdienstlicher, polizeilicher und rechtlicher Sicht unprofessionalität und illegales handeln vorgeworfen, tausende sind immer wieder gegen ihn auf die Straße gegangen. 

Generalstaatsanwalt Ivan Geshev wird zudemvorgeworfen, er nutze die Mittel seines Amtes politisch, um die Protestbewegung, die seinen Rücktritt fordert, zu diskreditieren. Bisher sieht das bulgarische Recht keinen Mechanismus vor, um den Generalstaatsanwalt zu kontrollieren oder ihn strafrechtlich zu verfolgen.

Die fehlende Rechenschaftspflicht des Generalstaatsanwalts ist ein gesetzgeberisches Problem.
Ivan Geshev
Bulgarischer Generalstaatsanwalt

Nur, wie ist die Frage. Die bulgarische Verfassungsrechtlerin Natalia Kiselova sieht einen rechtssicheren Weg - der oberste bulgarische Justizrat könnte einem gewählten Richter das Recht geben, gegen den Generalstaatsanwalt zu ermitteln.

Der Richter wird nach dem Zufallsprinzip bestimmt, erhält den Status eines Ermittlers gegen den Generalstaatsanwalt und wird Beweise sammeln, um Anschuldigungen zu untermauern.
Natalia Kiselova
Verfassungsrechtsexpertin

Ihrer Auffassung nach müsse dafür nicht die Verfassung geändert werden. Es müsse mehr Möglichkeiten geben, Beschwerden gegen den Generalstaatsanwalt einzureichen Offen bleibt jedoch die Frage, wer gegen den Generalstaatsanwalt Anklage erheben könnte.

Das Ziel ist doch ein funktionierender Mechanismus, keinen fiktiver.
Natalia Kiselova
Verfassungsrechtsexpertin

Vom Justizminister wird nun erwartet, dass der Gesetzesänderungen für das Justizgesetz vorbereitet, über die die Abgeordneten des bulgarischen Parlamentes dann abstimmen müssen. Der müsste dann nicht nur Unztersuchungen, sondern gegebenenfalls auch Anklagen ermöglichen.

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