So sehen ukrainische Flüchtlinge ihr neues Leben

Flüchtlingsunterkunft in Nadarzyn nahe Warschau
Flüchtlingsunterkunft in Nadarzyn nahe Warschau Copyright Michal Dyjuk/Copyright 2023 The AP. All rights reserved
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Von euronews
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Die EU-Behörde für Grundrechte, kurz FRA, hat ukrainische Kriegsflüchtlinge, die in Ländern der Europäischen Union untergebracht sind, befragt. Es geht unter anderem um die Lebensbedingungen, Berufliches und ihre langfristigen Zielen.

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Seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine sind laut der Internationalen Organisation für Migration 13 Millionen Menschen ins Ausland oder innerhalb der Ukraine geflohen.

Von den Nachbarländern, die der Europäischen Union angehören, nahm Polen die meisten Kriegsflüchtlinge auf. EU-weit folgt auf dem zweiten Platz Deutschland, das ebenfalls mehr als einer Millionen Menschen aus der Ukraine Schutz bot. Die EU-Behörde für Grundrechte, kurz FRA, hat die Lebensbedingungen der ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Ausland unter die Lupe genommen.

38 Prozent bestreiten Ausgaben für Miete und Lebenshaltung selbst

Unter anderem wurden sie zu ihren langfristigen Zielen befragt: 35 Prozent gaben an, in die Ukraine zurückkehren zu wollen, 21 Prozent wollen im Gastland bleiben. Das gilt für weitere 16 Prozent, die aber regelmäßig ins Heimatland reisen wollen. 24 Prozent der Befragten äußerten sich nicht.

38 Prozent gaben an, ihre Ausgaben für Miete und Lebenshaltung vollständig selbst zu bestreiten. Eine im Vergleich zum bisherigen Beruf andere Tätigkeit nahmen 70 Prozent der Frauen und 58 Prozent der Männer an. Die Anzahl der Flüchtlinge, die im selben Beruf arbeiten wie in der Heimat, ist deutlich geringer.

Sprache als berufliches Hindernis

Als berufliche Hindernisse werden vor allem die mangelnden Kenntnisse in der Sprache des Gastlandes angegeben. 66 Prozent schätzen diese als nicht vorhanden oder schlecht ein. 61 Prozent nehmen nicht an Sprachkursen teil.

Die EU-Behörde für Grundrechte betont die Bedeutung, die Voraussetzungen zu schaffen, die Flüchtlinge eines Tages in ihr Heimatland rückzuführen - unter der Bedingung, dass zu diesem Zeitpunkt keine Gefahr mehr für Leib und Leben besteht.

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