Pushbacks erlaubt: Litauen legalisiert Abweisung von Migranten an Grenze zu Belarus

Zaun in Litauen an der Grenze zu Belarus
Zaun in Litauen an der Grenze zu Belarus Copyright Michal Kosc/AP Photo
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Von Euronews mit dpa
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Das Parlament Litauens hat eine umstrittene Regelung beschlossen, die die Abweisung von illegal die Grenze überquerenden Migranten legalisiert. Menschenrechtsorganisationen übten scharfe Kritik.

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In Litauen hat das Parlament eine umstrittene Regelung beschlossen, die Pushbacks von illegal die Grenze überquerenden Migrantinnen und Migranten erlaubt. Illegale Grenzgänger:innen könnten dann an der Einreise gehindert und zurückgeschickt werden - im Falle eines Notstands auf staatlicher Ebene und eines Ausnahmezustands aufgrund eines massiven Zustroms von Ausländern. Dies soll in den Grenzabschnitten und bis zu fünf Kilometer landeinwärts möglich sein.

Die Regelung soll am 3. Mai in Kraft treten. Staatspräsident Gitanas Nauseda muss sie zuvor noch billigen. In der Volksvertretung Seimas in Vilnius stimmten am Dienstag 86 Abgeordnete für entsprechende Änderungen am "Gesetz zur Staatsgrenze und deren Schutz", acht waren dagegen, 20 enthielten sich.

Menschenrechtsorganisationen mit scharfer Kritik

Amnesty International warf Litauen vor, damit sogenannte "Pushbacks" an der Grenze gesetzlich zu erlauben und ein Vorgehen zu erlauben, das vom Europarat als Folter eingestuft worden sei. Es sei illegal und verstoße gegen internationales Recht, Menschen in ein Land zurückzuschicken, sagt der Regionaldirektor für Europa, Nils Muiznieksm, und ergänzt "ohne ihre individuellen Ansprüche zu prüfen, ohne ihre Situation zu bewerten, ohne ihnen Zugang zu einem Asylverfahren zu gewähren". Dies sei ein Versuch, "etwas gesetzlich zu verankern, was illegal ist".

Auch die Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Dunja Mijatovic, hatte Litauen zur Achtung internationaler Verpflichtungen gegenüber Asylsuchenden aufgerufen. Sie warnte im Vorfeld eindringlich vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Das Litauische Zentrum für Menschenrechte rief Nauseda zu einem Veto auf.

Das Innenministerium in Vilnius entgegnete, dass die Gesetzesänderungen klar zwischen natürlicher Migration und der durch Belarus instrumentalisierten Migration unterscheiden würden. Sie seien notwendig, um die nationalen Sicherheitsinteressen Litauens zu wahren. Die Abweisung habe sich als wirksames Instrument erwiesen.

Mit dem Beschluss wird eine Praxis formalisiert, die bereits seit Sommer 2021 an der Grenze Litauens zu Belarus angewandt wurde. Damals versuchten Tausende Menschen, illegal in die EU zu gelangen. Die EU beschuldigt den belarusischen Präsidenten Alexander Lukaschenko, Migrantinnen und Migranten aus Krisenregionen an die EU-Außengrenze gebracht zu haben.

Die Regierung in Vilnius reagierte darauf mit einem verstärkten Schutz der Grenze und dem Bau eines Grenzzauns. Seit August 2021 weist der litauische Grenzschutz die Migranten zurück und hinderte seitdem gut 20.000 Personen an der illegalen Einreise aus Belarus.

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