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Gerichtsurteil: Abschiebungen nach Ruanda sind rechtswidrig

Großbritanniens Premierminister Rishi Sunak während einer Pressekonferenz in London
Großbritanniens Premierminister Rishi Sunak während einer Pressekonferenz in London Copyright  Leon Neal/WPA Rota
Copyright Leon Neal/WPA Rota
Von Euronews
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Die Pläne der britischen Regierung, ankommende Flüchtlinge ohne Prüfung nach Ruanda abzuschieben, sind vorerst geplatzt. Ein Gericht erklärte das Vorhaben für rechtswidrig.

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Großbritanniens Plan, Asylsuchende nach Ruanda abzuschieben, ist vorerst geplatzt. Ein Berufungsgericht in London entschied, dass das Vorhaben "rechtswidrig" sei.

Das ostafrikanische Land hatte sich bereit erklärt, die Menschen aufzunehmen und gesondert unterzubringen, während ihre Anträge bearbeitet werden.

In der Gerichtsentscheidung hieß es, dass Ruanda nicht als sicherer Drittstaat angesehen werden könne:

"Die Mängel des Asylsystems in Ruanda sind so groß, dass erhebliche Gründe für die Annahme bestehen, dass ein ernstes Risiko besteht, dass Personen, die nach Ruanda abgeschoben werden, in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden. Dorthin, wo sie Verfolgung oder andere unmenschliche Behandlung erfahren haben, obwohl sie eigentlich einen guten Anspruch auf Asyl haben. In diesem Sinne ist Ruanda kein sicherer Drittstaat", erklärte Lord Burnett, Oberster Richter.

Das Urteil ist ein schwerer Schlag für die konservative Regierung von Premierminister Rishi Sunak, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Zahl der Einwanderer ins Vereinigte Königreich zu verringern. 

Der Vorschlag zur Abschiebung von Asylbewerbern ist äußerst umstritten. Die Regierung erklärte, sie werde gegen das Urteil beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen.

Im vergangenen Jahr hatten mehr als 45.000 Menschen Großbritannien die Insel über den Ärmelkanal erreicht - obwohl konservative Kräfte angekündigt hatten, mit dem Brexit werde die Migration abnehmen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte den einzigen geplanten Flug nach Ruanda im vergangenen Sommer per einstweiliger Verfügung gestoppt.

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