Urteil zu Abschiebeflügen nach Ruanda: Britischer Plan geht (noch) nicht auf

Ein Londoner Gericht hat den Plan der britischen Regierung, illegal eingereiste Asylsuchende nach Ruanda auszufliegen und sie dort Asylanträge stellen zu lassen, im Grundsatz für rechtmäßig erklärt.
Vorbehaltlich einer genauen Einzelfallprüfung stehe der Plan im Einklang mit der Flüchtlingskonvention, erklärte der Higjh Court.
Gegen das geplante Ausfliegen hatten mehrere Flüchtlingsorganisationen und acht Geflüchtete Klage eingereicht.
Patels Plan geht (noch) nicht ganz auf
Den Fall der acht Asylsuchenden verwies das Gericht zurück an das britische Innenministerium, weil deren Ersuchen nicht ausreichend geprüft worden seien. Die Flüchtlingsorganisationen zeigten sich enttäuscht und erwägen laut Medienberichten, das Gerichtsurteil anzufechten. Sie argumentieren, es gebe für Schutzsuchende keine legalen Einreiserouten nach Großbritannien.
Die britische Regierung will mit dem von der ehemaligen Innenministerin Priti Patel ausgearbeiteten Ruanda-Plan vor allem die illegale Einwanderung über den Ärmelkanal eindämmen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der Durchführung von Abschiebeflügen nach Ruanda einen Riegel vorgeschoben. Nach dem Willen der britischen Regierung sollen Geflüchtete in Ruanda ihren Asylantrag stellen und anschließend auch dauerhaft dort leben.