Der Grund für die Notlandung des mit Fracht beladenen Flugzeugs war Vereisung. Es waren zwei Piloten und ein Passagier an Bord.
„Wir haben heute unseren zweiten Geburtstag“, so beschrieben die beiden Piloten und der Passagier der An-2, die in Kamtschatka notgelandet waren, ihre Rettung.
Es hatte drei Tage gedauert, bis sie gefunden wurden. Ohne Nahrung hielten sich die Überlebenden mit brennendem Benzin warm und tranken geschmolzenen Schnee aus einem Eimer.
Nach Angaben der örtlichen Behörden verlor das mit Frachtgut beladene Flugzeug nach dem Start aufgrund von Vereisung schnell an Geschwindigkeit und war gezwungen, auf einem schneebedeckten Feld zu landen, wobei sich das Flugzeug zudem bei der Landung überschlug.
Alle drei Personen an Bord wurden von der Absturzstelle in Kamtschatka, einer abgelegenen russischen Halbinsel, die in den Atlantik ragt, schließlich gerettet, so die Behörden. Sie teilte mit, dass das Flugzeug drei Tage lang vermisst worden war, bevor es in Kamtschatka geortet wurde. Die drei Überlebenden wurden nach Angaben des russischen Ministeriums für Notfallsituationen in ein Krankenhaus gebracht.
„Im Inneren des Flugzeugs hielten wir uns warm, zündeten Treibstoff an und aßen unser Essen, das wir hatten. Wir schalteten das Notsignal ein, beteten und glaubten an ein Wunder“, sagte einer von ihnen gegenüber lokalen Medien.
Lokalen Medienberichten zufolge wurde bei einem der Piloten eine geschlossene Hirnverletzung diagnostiziert, die operiert werden soll, während ein anderer an Unterkühlung leidet.
Die Piloten hörten angeblich Signale, dass nach ihnen gesucht wurde, konnten aber aufgrund der schlechten Wetterbedingungen nicht kommunizieren. Die russische Halbinsel Kamtschatka ist für ihre Wildnis und Vulkane bekannt.
Die An-2 eines privaten Unternehmens flog am 19. Dezember vom Dorf Milkovo zum Dorf Ossora im Norden der Halbinsel, um kommerzielle Fracht zu transportieren. Die russische Luftverkehrsbehörde erklärte, ihr Untersuchungsausschuss habe wegen des Vorfalls ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen die Vorschriften für den Luftverkehr eingeleitet.