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Wenn Wegwerfen teurer wird: Was das neue Recht auf Reparatur für Verbraucher bedeutet

Recht auf Reparatur könnte Verbraucher entlasten
Recht auf Reparatur könnte Verbraucher entlasten Copyright  Copyright 2021The Associated Press. All rights reserved
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Von Euronews
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Defekte Haushaltsgeräte landen oft zu früh im Müll. Das Recht auf Reparatur soll das ändern. Hersteller müssen künftig reparieren und informieren – mit Vorteilen für Verbraucher und Klima.

Was tun, wenn ein Toaster wegen eines defekten Bauteils auf dem Müll landet? Oder die Waschmaschine nicht mehr richtig schließt und deshalb auch nicht wäscht? Künftig könnte die Antwort häufiger lauten: reparieren statt ersetzen. Das neue Recht auf Reparatur soll genau das möglich machen.

Ob Smartphone, Waschmaschine oder Laptop: Für eine Reihe an Geräten soll ab diesem Sommer ein Recht auf Reparatur gelten, auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2024. Bis zum 31. Juli dieses Jahres müssen alle EU-Mitgliedsstaaten sie umgesetzt haben, auch Deutschland.

Jetzt handelt das Justizministerium, in dem auch der Verbraucherschutz angesiedelt ist. "Mit dem neuen Recht auf Reparatur wollen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, sich für eine Reparatur zu entscheiden", erklärt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Einerseits soll der Verbraucherschutz gestärkt werden.

"Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel", so Hubig weiter. Es gehe auch um mehr Nachhaltigkeit.

Was bedeutet das Recht auf Reparatur für Hersteller?

Hersteller sollen verpflichtet werden, Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren, heißt es im Entwurf, der ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gebracht werden soll. Sie müssen außerdem verständlich und kostenlos über Reparaturleistungen informieren.

Wie lange genau von einer üblichen Lebensdauer gesprochen werden kann, das kommt auf die Produktkategorie an. Ein angemessener Preis, den der Verbraucher bezahlen muss, soll die Arbeitskosten sowie auch einen Gewinn umfassen, heißt es in den Erklärungen des Bundesjustizministeriums.

"Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft. Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens. Das Recht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten", betont Hubig. Auch Studien zeigen, Reparieren kommt dem Verbraucher finanziell leichter.

... und für Verbraucher?

Die Palette an Produkten, für die ab Sommer das Recht auf Reparatur gilt, ist lang. Darunter fallen beispielsweise Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen und Spülmaschinen. Auch Handys und andere Geräte mit elektronischen Displays, Drucker, Staubsauger und batteriebestückte leichte Verkehrsmittel fallen unter das neue Gesetz.

Für Verbraucher soll sich das insbesondere auch im Geldbeutel bemerkbar machen. Eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) aus dem April 2025 zeigt in Vergleichsrechnungen, dass sich der Kauf eines neuen Geräts nicht immer lohnt.

Sowohl beim Geschirrspüler als auch bei Wäschetrocknern, Kühl- und Gefriergeräten sowie Staubsaugern lohne sich die Reparatur eines defekten Geräts sowohl finanziell als auch ökologisch. Ausnahmen fallen erst an, wenn Defekte mit Reparaturkosten über mindestens 300 Euro verbunden sind.

"Bei immer mehr Geräten lohnt es sich, sie möglichst lange zu betreiben. Das spart Geld und ist gut für das Klima“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Auch der Austausch von älteren Haushaltsgeräten in neue, sparsamere sei selten wirklich effektiv.

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