Spätestens der Anschlag auf das Berliner Stromnetz hat die Verwundbarkeit Deutschlands deutlicher gemacht. Der Bundestag hat heute ein neues Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur verabschiedet. Vorbereitet wurde das Gesetz bereits unter der Ampelregierung.
Der Bundestag hat das sogenannte Kritis-Dachgesetz beschlossen. Es verschärft die Anforderungen an Unternehmen und Teile der Verwaltung beim Schutz zentraler Einrichtungen und Anlagen.
Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit gegen Gefahren wie Naturkatastrophen, Sabotage oder Terrorismus zu erhöhen.
Mehr Verpflichtungen für Betreiber
Betreiber von Strom- und Wassernetzen oder Kraftwerken werden verpflichtet, ihre Anlagen besser physisch zu schützen. Dazu gehören eine Registrierung der Anlagen, regelmäßige Risikoanalysen und die Erstellung von Resilienzplänen.
Zudem müssen sicherheitsrelevante Vorfälle gemeldet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Vorgesehen sind unter anderem Zäune, Zugangsbeschränkungen sowie die systematische Identifizierung technischer Schwachstellen. Zudem soll das Gesetz Sabotageakten ausländischer Akteure vorbeugen.
Die Bundesregierung definiert zehn Bereiche als Kritische Infrastruktur, darunter Energie, IT und Telekommunikation, Transport, Gesundheit, Medien und Kultur, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Abfallentsorgung sowie Staat und Verwaltung.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet und setzt eine EU-Richtlinie um. Die Vorarbeiten dafür waren bereits unter der Ampelregierung erfolgt, ein Abschluss kam damals jedoch nicht zustande.
Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, die sogenannte "CER-Richtlinie".
Nach dem Anschlag auf die Berliner Stromleitungen wurde der Gesetzentwurf nachgebessert. Mit einem ergänzenden Entschließungsantrag soll sichergestellt werden, dass sensible Unternehmensdaten und Trassenverläufe künftig besser vor potenziellen Angreifern geschützt sind.