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Änderung des Heizungsgesetzes: Das müssen Sie jetzt wissen

Änderung des Heizungsgesetzes – was Sie jetzt wissen müssen
Änderung des Heizungsgesetzes – was Sie jetzt wissen müssen Copyright  Pixabay
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Von V.S.
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Union und SPD haben zentrale Vorgaben aus Habecks Heizungsgesetz verändert. Welche Regeln nun für die einzelnen Heizungsarten gelten – der Überblick. Klar ist: Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen bleibt politisches Ziel, erfolgt aber schrittweise und mit mehr Ausnahmen.

Die deutsche Heizpolitik steht vor einer erneuten Kehrtwende: Union und SPD haben sich am Dienstagabend auf Eckpunkte für ein neues Gebäudeenergiegesetz verständigt – und dabei zentrale Elemente der bisherigen Regelung aus der Amtszeit von Robert Habeck (Grüne) abgeschafft. Sein umstrittenes Heizungsgesetz soll faktisch ersetzt werden.

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Keine 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien mehr

Kern der Einigung ist das Aus für die viel diskutierte 65-Prozent-Vorgabe. Diese hatte vorgesehen, dass neu eingebaute Heizungen überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Verpflichtung entfällt nun vollständig. Stattdessen setzen die Koalitionspartner auf einen deutlich offeneren Ansatz: Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben und auch künftig neu eingebaut werden. Im Eckpunktepapier heißt es, das neue Gesetz werde keine Regelungen enthalten, die den Austausch funktionierender Heizungsanlagen verpflichtend machten.

Von einer gesicherten Weiterbetriebsperspektive "über 2045 hinaus" ist in den vorliegenden Eckpunkten nicht die Rede; formal halten Union und SPD an den Zielen des Klimaschutzgesetzes fest, die für den Gebäudesektor weiterhin gelten sollen. Ob Heizungen tatsächlich über das Jahr 2045 hinaus fossil betrieben werden können, hängt damit von künftigen Nachsteuerungen und der Einhaltung der Klimaziele ab.

Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD hatten sich nach intensiven Verhandlungen auf diesen Kurs geeinigt. Während aus der Union von einer "Rückkehr zur Technologieoffenheit" die Rede ist, betont die SPD die Notwendigkeit eines Modells, das Klimaschutz und soziale Realitäten zusammenbringen soll.

Mehr Planungsspielraum für Eigentümer

Für Eigentümer bedeutet das vor allem mehr Planungsspielraum. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin genutzt werden. Auch beim Einbau neuer Anlagen bleiben fossile Systeme grundsätzlich erlaubt – allerdings mit schrittweise steigenden Beimischungen erneuerbarer Energien. So sollen neu installierte Gas- und Ölheizungen ab 2029 zunächst einen Anteil von mindestens zehn Prozent klimafreundlicher Brennstoffe – etwa Biomethan oder synthetisch erzeugtes Methan – nutzen, der bis 2040 in drei Stufen weiter ansteigen soll. Wie hoch die Quote 2040 genau liegen soll, ist im Eckpunktepapier noch offen.

Bereits ab 2028 ist zudem eine geringe Beimischungsquote für fossile Energieträger vorgesehen. Energieversorger sollen dann verpflichtet werden, einen kleinen Anteil – zunächst bis zu ein Prozent – an klimafreundlichem Gas beziehungsweise Heizöl beizumischen. Wie sich diese Quote langfristig entwickelt, bleibt künftigen politischen Entscheidungen überlassen.

Keine CO₂-Abgabe auf den Ökoenergie-Anteil

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Bepreisung: Auf den klimafreundlichen Anteil der Brennstoffe soll künftig kein CO₂-Preis mehr erhoben werden. Das soll einen zusätzlichen finanziellen Anreiz schaffen, Bioenergie und andere „grüne“ Komponenten zu nutzen.

Am grundsätzlichen Rahmen des Klimaschutzgesetzes wollen Union und SPD jedoch festhalten; sollte eine Evaluierung 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor seine Vorgaben verfehlt, kündigt die Koalition Nachsteuerungen an. Die bisherige Zielmarke, alle Heizungen bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Energien umzustellen, wird in den Eckpunkten nicht explizit kassiert, sondern eher in den Hintergrund gerückt; faktisch schwächt die Abkehr von verbindlichen 65-Prozent-Vorgaben den erwarteten Beitrag des Gebäudesektors zu den Klimazielen deutlich.

Entlastungen sind zudem bei bürokratischen Vorgaben vorgesehen. Im Eckpunktepapier wird die bislang geltende umfassende Beratungspflicht beim Einbau neuer Heizungen nicht mehr als zentrales Instrument hervorgehoben; Details zu möglichen Lockerungen bleiben aber vage. Gleichzeitig plant die Koalition weiterhin staatliche Förderprogramme für den Heizungstausch – Details zu Höhe und Ausgestaltung sind jedoch noch offen.

Gibt es weiterhin Förderung für Wärmepumpen?

Ja – der Fördertopf bleibt vorerst bestehen. Laut Eckpunktepapier wird die Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 gesichert. Wie viel Mittel künftig für einzelne Haushalte verfügbar sein werden und ob sich die Bedingungen ändern, ist allerdings noch offen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch erklärte, die genaue Ausgestaltung der Programme werde voraussichtlich im Sommer bekanntgegeben.

Branchenvertreter erwarten dennoch, dass Wärmepumpen langfristig wirtschaftlich im Vorteil bleiben dürften: Je mehr Haushalte aus dem Gasnetz aussteigen, desto stärker verteilen sich die Fixkosten auf immer weniger Kunden – was fossiles Heizen tendenziell verteuert und einen zusätzlichen Schub in Richtung Wärmepumpen auslösen könnte.

Was bedeutet das für Mieter?

Für Mieter bleibt vieles unklar. Klar ist bislang nur: Für Mieter, die keinen Einfluss auf ihre Heizung haben, soll es einen Schutz "vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen" geben. Konkrete Instrumente oder Schwellenwerte nennt das Papier aber nicht.

Zugleich rechnen Energie- und Branchenverbände damit, dass Gas und Öl mit Bioanteil zunächst teurer sein werden als herkömmliche Brennstoffe. Nach Berechnungen der Fraktionen können in einem Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Jahresverbrauch Biogas derzeit Mehrkosten von bis zu 16 Euro im Monat verursachen, Bioheizöl etwa 23 Euro.

Kritiker sehen Abschwächung der Klimaziele

Während Vertreter von Eigentümerverbänden die Einigung begrüßen und von mehr finanzieller Zumutbarkeit sprechen, sehen Kritiker darin eine Abschwächung der Klimaziele. Umweltorganisationen warnen, dass „grüne Gase“ nicht in ausreichenden Mengen verfügbar seien und in anderen Sektoren dringender gebraucht würden. Fachleute verweisen darauf, dass mit der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO₂ hätten eingespart werden können – die nun geplante Versorgerquote komme dagegen nur auf rund zwei Millionen Tonnen im gleichen Zeitraum. Energieökonomen kritisieren zudem, es sei volkswirtschaftlich ineffizient, knappe Energieträger wie Wasserstoff in der Gebäudeheizung einzusetzen, während sie in Industrie und Stromerzeugung dringend benötigt würden.

Das neue Gesetz soll nun zügig ausgearbeitet werden. Ein Kabinettsbeschluss wird bereits in den kommenden Wochen erwartet, anschließend muss der Bundestag zustimmen. Für Eigentümer, Vermieter und Mieter bedeutet das: Die Regeln ändern sich erneut – und es lohnt sich mehr denn je, die politische Entwicklung genau zu verfolgen.

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