Männer zwischen 17 und 45 brauchen jetzt offenbar eine Genehmigung der Bundeswehr für Auslandsaufenthalte über drei Monate. Was steckt hinter dem neuen Wehrdienstgesetz?
Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen jetzt eine Genehmigung der Bundeswehr für längere Auslandsaufenthalte. Laut neuem Wehrdienstgesetz gilt das für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten. Das teilte das Verteidigungsministerium mit. Die Frankfurter Rundschau hatte zuerst darüber berichtet.
Bei der Regel handelt es sich um das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, welches zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. Das Gesetz zielt darauf ab, die Bundeswehr personell und organisatorisch fit für die Zukunft zu machen. Geplant sind unter anderem ein attraktiv gestalteter freiwilliger Wehrdienst, eine erweiterte Erfassung junger Männer sowie neue rechtliche Instrumente, um im Bedarfsfall schneller handeln zu können.
Das Gesetz
Konkret handelt es sich um Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes. Dieser regelt Inhalt und Dauer der Wehrpflicht in Deutschland. In Absatz 1 heißt es: "Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder […] den Zivildienst erfüllt." Die Regelung gilt für alle Männer im wehrpflichtigen Alter von 18 bis 45 Jahren.
Im Absatz 2 heißt es nun: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen [...]."
Solange der Wehrdienst freiwillig ist, gilt die Genehmigung als erteilt, so der Ministeriumssprecher. Für Ausreisen werde eine unkomplizierte Regelung angestrebt, hieß es. Solange der Wehrdienst freiwillig bleibt, gilt eine Genehmigung als grundsätzlich erteilt.
Die dafür nötigen Verwaltungsvorschriften sind jedoch noch nicht in Kraft. Theoretisch gilt daher aktuell weiterhin, dass "eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen" ist, wenn man länger als drei Monate ins Ausland reisen möchte. Der Sprecher betonte jedoch: "Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen."
Der Hintergrund
Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine vor rund vier Jahren rückt die Verteidigung Europas wieder stärker in den Fokus. Vor diesem Hintergrund wird auch die früher ausgesetzte Wehrpflicht wieder intensiv diskutiert.
Zu Beginn dieses Jahres trat das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft. Künftig sollen junge Männer wieder verpflichtend erfasst und gemustert werden. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die Stärke der Bundeswehr bis 2035 von aktuell rund 184.000 auf 255.000 bis 270.000 Soldatinnen und Soldaten zu erhöhen.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte zu IPPEN.MEDIA: "Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich ggf. längerfristig im Ausland aufhält."
Die Auswirkungen
Der weitreichende Eingriff in die Selbstbestimmung galt vor dem 1. Januar 2026 nur in Ausnahmefällen – nämlich im Spannungs- oder Verteidigungsfall –, also dann, wenn ein Angriff durch ein anderes Land sehr wahrscheinlich ist.
Doch nun wurde Paragraph 2 überarbeitet. Dort heißt es zusätzlich: "Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3 [...]." Damit gilt jetzt grundsätzlich die Regel des Paragraphen 3.
Das Verteidigungsministerium räumt ein: Die Auswirkungen sind "tiefgreifend". Junge Männer, die etwa ein Auslandssemester oder ein Gap Year machen wollen, müssen vorher beim Karrierecenter der Bundeswehr eine Genehmigung einholen. Deshalb würden momentan "konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet."
Mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, wenn man eine Genehmigung vor einem längeren Auslandsaufenthalt nicht einholt, ist bislang unklar.
Das Verteidigungsministerium gab zunächst keine Auskunft darüber, warum die Öffentlichkeit nicht klar über die neue Regelung informiert wurde, wie RND berichtet.